Wesentliches Kernstück der Energiemarktliberalisierung ist die Entflechtung, d.h. die Trennung von einerseits Übertragung und Verteilung (Strom) bzw. Fernleitung, Verteilung, Betrieb einer LNG-Anlage und Speicherung (Gas) und andererseits Erzeugung und Vertrieb (Strom) bzw. Gewinnung und Vertrieb (Gas). Während die Netzfunktionen (Straßen) als natürliche Monopole staatlich reguliert werden, sollen Erzeugung und Vertrieb von Energie (Fabriken und Lastwagen) dem freien Wettbewerb unterliegen.
Beim Vergleich zwischen Strom und Gas fällt auf, dass bei Gas die Speicherung bedacht und dem Bereich Netz zugeschlagen wurde, während bei Strom die Speicher nicht erwähnt werden. Dies führt beispielsweise dazu, dass Pumpspeicherwerke aber auch Batteriegroßspeicher (auf dem Gelände der RWTH Aachen hat Mitte August 2015 z.B. der Bau eines Hybrid-Batteriegroßspeichers mit 5 MW Leistung begonnen <VDI-Nachrichten vom 28. August 2015>) als ganz »normale« Verbraucher und Erzeuger angesehen werden, was aus ökonomischer Sicht jedenfalls fragwürdig ist, nachdem solche Speicher ohne Zweifel netzdienlich eingesetzt werden können. Fragwürdig ist auch, dass Pumpspeicherwerke Netzentgelte für den Bezug des Stroms zum Pumpen des Wassers bezahlen müssen und der Abnehmer des Stroms, den das Pumpspeicherwerk später wieder in das Netz einspeist nochmals für die Netznutzung bezahlen mus.
Die jeweiligen Zustände vor und nach der Entflechtung können den beiden nachfolgenden Schaubildern entnommen werden.