Energie-Zivilrecht
Online-Auflage, München 2018
RA Michael Brändle, Freiburg
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Inhaltsverzeichnis
- Aktualisierungen und Ergänzungen dieses Werks
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Einführung in das Recht für Nichtjuristen
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Grundlegendes
- Grundgesetz
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Nationales und europäisches Recht
-
Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen
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Europäisches Recht
-
Überblick nationales und EU-Recht – Energiewirtschaftsrecht
-
Kompetenz zur Prüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
-
Gewohnheitsrecht, Richterrecht
-
Zusammenfassender Überblick »Rechtsnormen«
-
»Normen«, welche keine Rechtsnormen sind
-
Bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe
-
Einteilung der Rechtsgebiete: Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht
-
Einheit der Rechtsordnung – Realität oder Illusion?
-
Überregulierung
-
Auslegungsmethoden
- Verfahrensrecht
-
Grundlagen des Zivilrechts
-
Objektives und subjektives Recht
-
Rechtssubjekte/-objekte; absolute/relative Rechte; Schuldrecht/Sachenrecht
-
Struktur des BGB
-
Unterteilung der relativen Rechte
-
Unterteilung der Rechtsobjekte
-
Verbraucher, Unternehmer, Sonstige – Letztverbraucher von Energie, Haushaltskunde
-
Sachenrecht – Verpflichtungsgeschäfte vs. Verfügungsgeschäfte – Abstraktionsprinzip
-
Objektives und subjektives Recht
-
Grundlegendes
- Grundlagen der Ver- und Entsorgung, historische Entwicklung
- Entflechtung, §§ 6 ff. EnWG
-
Netzanschluss, §§ 17 ff. EnWG, NAV, NDAV
-
Kosten des Netzanschlusses, § 9 NAV/NDAV
- Baukostenzuschuss, § 11 NAV/NDAV
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Kein Forderungsübergang für Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse auf Erwerber
-
Duldungspflicht für Versorgungseinrichtungen auf dem Grundstück, § 12 NAV/NDAV
-
Anschlussnutzung, Kundenanlage, Durchleitungsrecht des Mieters und Pächters
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Messwesen, §§ 21b bis 21i EnWG, MessZV, MsysV-E
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Kosten des Netzanschlusses, § 9 NAV/NDAV
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Netzzugang, §§ 20 ff. EnWG, StromNZV, GasNZV
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Netznutzungsvertrag Strom
-
Netznutzungsvertrag Gas
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Lieferantenwechsel, § 20a EnWG
-
Anspruch des Neulieferanten gegen den Altlieferanten auf unverzügliche Netzabmeldung
-
Form der Kündigung des Altliefervertrages und Kündigungsvollmacht
- GPKE, GeLi Gas, WiM, MaBis
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Problem- und Streitfälle
-
Kunde schließt mehrere Lieferverträge für den gleichen Zeitraum
-
Ende der Ersatzversorgung durch neuen Liefervertrag
-
Abschluss eines Energielieferungsvertrages nach Beginn der Grundversorgung
-
Unzureichende Bezeichnung der Entnahmestelle
-
Netzbetreiber kennt belieferte Verbrauchsstelle nicht
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Mehrere Netzbetreiber im gleichen geographischen Gebiet
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Verbindlichkeit der Nachrichtentypen
-
Kunde schließt mehrere Lieferverträge für den gleichen Zeitraum
-
Zuständiges Gericht
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Anspruch des Neulieferanten gegen den Altlieferanten auf unverzügliche Netzabmeldung
- Bilanzkreissystem
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Netznutzungsvertrag Strom
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil I: Rechtsnatur, Grundversorgung, Ersatzversorgung
-
Energielieferung an Letztverbraucher – Teil II: Sonderverträge
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Sonderverträge mit Haushaltskunden, § 41 EnWG
-
Zustandekommen des Vertrages, Lieferbeginn
-
Notwendige Bestimmungen in Sonderverträge mit Haushaltskunden nach § 41 Abs. 1 EnWG
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG – Vertragsdauer, Preisanpassung, Kündigungstermine, -fristen und -rechte
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnWG – zu erbringende Leistungen, Wartungsdienste
-
§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EnWG – Zahlungsweise
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG – Haftung
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG – Lieferantenwechsel
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG – aktuelle Informationen über die geltenden Tarife
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG – Streitbeilegungsverfahren
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§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG – Vertragsdauer, Preisanpassung, Kündigungstermine, -fristen und -rechte
- Neuregelung des Rechts der Verbraucherverträge seit 13.06.2014
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Zahlungsmöglichkeiten, § 41 Abs. 2 EnWG
-
Information über beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen, § 41 Abs. 3 EnWG
-
Allgemeine Informationen über zu erbringende Leistungen, § 41 Abs. 4 EnWG
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Haftung und Haftungsbeschränkung
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Einwilligung in Zählerfernauslesung, § 21g Abs. 6 Satz 5 EnWG
- Nicht vorgeschriebene Klauseln
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Zustandekommen des Vertrages, Lieferbeginn
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Sonderverträge mit Nicht-Haushaltskunden, §§ 453, 433 BGB
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Informationspflichten gegenüber allen Kunden, § 4 EDL-G, § 107 Absatz 2 EnergieStV
-
Sonderverträge mit Haushaltskunden, § 41 EnWG
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Energielieferung an Letztverbraucher – Teil III: Preisvereinbarung und Preisanpassung
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Preisvereinbarung (Anfangspreis)
- Preisanpassung
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Preisvereinbarung (Anfangspreis)
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil IV: Rechnung, Stromkennzeichnung
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Energielieferung an Letztverbraucher – Teil V: Sonstiges
- Das unplanmäßige Ende des Sondervertrages
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Energieentnahme ohne Vertrag – Geschäftsführung ohne Auftrag – »Metzgerfall«
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Haftung des Lieferanten beim Lieferantenwechsel
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Rechtsweg für Streitigkeiten aus Energielieferungsvertrag
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Keine Haftung des Vermieters für Verbrauch des Mieters
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Die Versorgung von Mietern durch den Vermieter
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Sachenrecht
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Begriff der »Sache«, § 90 BGB
- Wesentliche Bestandteile und Zubehör, §§ 93-97 BGB
- Eigentum und Besitz
- Eigentum an Versorgungsleitungen
-
Begriff der »Sache«, § 90 BGB
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Haftung des Netzbetreibers
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Übersicht
-
BGB-Haftung – Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis und deliktische Haftung
-
Schuldverhältnisse: Netzanschlussvertrag, Netznutzungsvertrag, Anschlussnutzungsverhältnis
-
Pflichtverletzung, § 280 BGB
-
Deliktische Haftung (= unerlaubte Handlung), § 823 BGB
-
Verschulden – einfache und grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, § 276 BGB
-
Besondere Haftungsregelung für Netzbetreiber, § 18 NAV/NDAV
-
Schaden, § 249 BGB
-
Mitverschulden, § 254 BGB
-
Schuldverhältnisse: Netzanschlussvertrag, Netznutzungsvertrag, Anschlussnutzungsverhältnis
-
Haftpflichtgesetz
-
Anknüpfungspunkt, Umfang und Grenzen
-
Rechtsprechung zur Versorgungsunterbrechung
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Rechtsprechung zur Beweislast
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Rechtsprechung zum Begriff »Inhaber der Anlage«
-
Rechtsprechung zum Begriff der »Wirkung«
-
Rechtsprechung zum Begriff »innerhalb eines Gebäudes« – Der Haftungsauschluss des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG
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Anknüpfungspunkt, Umfang und Grenzen
- Produkthaftungsgesetz
- Haftung Dritter für Netzstörungen
- Netzbetreiber als Geschädigter
- Weitere Rechtsprechung
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Übersicht
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Anspruchssicherung und -durchsetzung
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Vorbeugende Forderungssicherung (Vorauszahlung, Sicherheitsleistung)
-
Mahnwesen
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Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle, §§ 111a - 111c EnWG
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Rechtsweg in Energiesachen
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Gerichtliches Mahnverfahren
-
Zwangsvollstreckung
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Durchsetzung von Zutritts- und Zugangsrechten
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Der Energie- oder Netzkunde in der Insolvenz
- Der Kunde auf der Flucht – Was tun, wenn der Kunde nicht mehr erreichbar ist?
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Vorbeugende Forderungssicherung (Vorauszahlung, Sicherheitsleistung)
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Randgebiete
- Wegenutzungsverträge und Konzessionsabgaben, §§ 46-48 EnWG, KAV
- Unlauterer Wettbewerb, UWG
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Allgemeines Kartellrecht, GWB und Energie-Kartellrecht, EnWG
- Vergaberecht
- Fernwärme
- Wasser
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Abwasser
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Abfall
- Gemeindewirtschaftsrecht
- EEG
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KWKG
- Außenauftritt des Unternehmens
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Autor
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Vorwort
Das Energierecht ist seit 10 Jahren in heftiger Bewegung. Dies ist einerseits durch mehrere EU-Richtlinienpakete und darauf folgende Änderungen des nationalen Rechts, andererseits durch die nationale sog. „Energiewende“ bedingt. Die heftigen Bewegungen nahmen in diesen zehn Jahren eher zu als ab. Sich widersprechende politische Ziele verschiedener Akteure, bisweilen auch sich widersprechende politische Ziele des gleichen Akteurs, führen zu einem quantitativen Anschwellen der Rechtsnormen bei einer zunehmend abnehmenden Qualität.
In Anlehnung an Rüthers[1] gilt für die gesamte Rechtsordnung: Die Gesetzgebung teilt bei der Formulierung der Gesetze die Rechtsnormen in eine Vielzahl kleinerer Rechtssätze auf, um dadurch im Idealfall die Komplexität der Regelung zu verringern. Diesen Weg der Gesetzgebung muss der Rechtsanwender wieder zurückgehen. Erst aus der „Zusammenschau“ mehrerer Normen lässt sich über die Ermittlung ihres spezifischen Normzwecks der Anwendungsbereich der einzelnen Vorschrift feststellen. Eine sinnvolle Rechtsanwendung setzt die harmonisierende Interpretation der Einzelnormen voraus. Die Feststellung – genauer: Konstruktion – eines übergreifenden gesetzgeberischen Wertungsplans wird oftmals auch dadurch erschwert, dass die einschlägigen Gesetzesvorschriften einen unterschiedlichen Entstehungszeitpunkt haben oder gar aus unterschiedlichen Verfassungsepochen und gesellschaftlichen Entwicklungsphasen mit anderen Wertvorstellungen oder „Sozialidealen“ der Gesetzgebung stammen. Das geschriebene Recht gleicht deshalb einem Faltengebirge unterschiedlichster Gesetzesmaterien.
Dies gilt in ganz besonderer Weise für das Energierecht. Dieses Werk versucht, dem Rechtsanwender – insbesondere auch demjenigen ohne juristische Vorbildung – einen Weg durch den „Dschungel“ zu weisen. Dabei soll der Blick weder von den Wunschvorstellungen der Branche, noch durch die der sog. Verbraucherschützer oder gar durch solche der Regulierungsbehörden verstellt werden. Ich folge im Wesentlichen den herrschenden Auslegungsgrundsätzen und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Eine fundierte Kritik an einzelnen herrschenden Auffassungen oder höchstrichterlichen Gerichtsentscheidungen ist damit selbstverständlich nicht ausgeschlossen.
Das Werk richtet sich an Energie- und Wasserversorger, kommunale Gebietskörperschaften, gewerbliche, gemeinnützige und kirchliche Energiekunden aber auch an alle anderen Marktteilnehmer wie Vermieter und Verwalter von Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger, Hersteller von Energieerzeugungs- und ‑verteilungsanlagen, Projektgesellschaften, Energie-Genossenschaften, Ingenieurgesellschaften usw., nicht zuletzt aber auch an die juristischen Kollegen in den Anwaltskanzleien und Unternehmen sowie an Studierende.
Die Besonderheit dieses Werkes gegenüber anderen zum gleichen Thema bisher erschienenen stellt die Tatsache dar, dass es ausschließlich online erscheint und von vornherein hierfür konzipiert und erstellt wurde. Es ist also kein elektronischer Abklatsch eines gedruckten Werkes, sondern der Versuch, die Dynamik der Rechtsentwicklung und der Rechtsprechung mit Hilfe dynamischer Webseiten einzufangen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Ich bin so in der Lage, sehr schnell neue Gesetze und Gerichtsentscheidungen einzuarbeiten; manchmal noch bevor Besprechungen in einer gedruckten Zeitschrift technisch überhaupt möglich sind. Man mag es als Nachteil empfinden, jedenfalls als ungewohnt, dass dieses Werk – bis auf die jährliche Archivierung, welche der Verlag vornimmt – ständigen Aktualisierungen unterworfen ist, wobei ich selbstverständlich nicht einfach Textpassagen ersatzlos entferne, sondern diese bei Bedarf transparent fortschreibe.
Das Werk hat den Anspruch, praxistauglich zu sein und gleichzeitig hohen wissenschaftlichen Anforderungen zu genügen. Als spezialisierter Rechtsanwalt, Autor und Dozent für Energierecht einerseits und als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof andererseits habe ich stets beide Aspekte im Blick. Niemand kann aber alles wissen und berücksichtigen. Ich bin deshalb für jede Anregung aus dem Kreis der Leser dankbar. Dieses Werk lebt auch davon, dass es Fragestellungen aus der Praxis aufgreift und verarbeitet. Scheuen Sie sich also bitte nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen, falls Sie anderer Meinung sind oder wenn Sie eine Frage haben oder wenn Sie den einen oder anderen für Sie wichtigen Punkt vermissen. Meine Kontaktdaten finden Sie im Autorenprofil.
Freiburg, im Januar 2016
RA Michael Brändle, Freiburg
[1] Rüthers/Fischer/Birk: Rechtstheorie mit juristischer Methodenlehre, 6., überarb. Aufl., München, 2011, Rn 139 – 146.
-
Inhalt
- Jahrgang 2017
- Aktualisierungen und Ergänzungen dieses Werks
- Einführung in das Recht für Nichtjuristen
- Grundlegendes
- Grundgesetz
- Nationales und europäisches Recht
- Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen
- Europäisches Recht
- Überblick nationales und EU-Recht – Energiewirtschaftsrecht
- Kompetenz zur Prüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- Gewohnheitsrecht, Richterrecht
- Zusammenfassender Überblick »Rechtsnormen«
- »Normen«, welche keine Rechtsnormen sind
- Bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe
- Einteilung der Rechtsgebiete: Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht
- Einheit der Rechtsordnung – Realität oder Illusion?
- Überregulierung
- Auslegungsmethoden
- Verfahrensrecht
- Grundlagen des Zivilrechts
- Objektives und subjektives Recht
- Rechtssubjekte/-objekte; absolute/relative Rechte; Schuldrecht/Sachenrecht
- Struktur des BGB
- Unterteilung der relativen Rechte
- Unterteilung der Rechtsobjekte
- Verbraucher, Unternehmer, Sonstige – Letztverbraucher von Energie, Haushaltskunde
- Sachenrecht – Verpflichtungsgeschäfte vs. Verfügungsgeschäfte – Abstraktionsprinzip
- Grundlegendes
- Grundlagen der Ver- und Entsorgung, historische Entwicklung
- Entflechtung, §§ 6 ff. EnWG
- Netzanschluss, §§ 17 ff. EnWG, NAV, NDAV
- Kosten des Netzanschlusses, § 9 NAV/NDAV
- Baukostenzuschuss, § 11 NAV/NDAV
- Kein Forderungsübergang für Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse auf Erwerber
- Duldungspflicht für Versorgungseinrichtungen auf dem Grundstück, § 12 NAV/NDAV
- Anschlussnutzung, Kundenanlage, Durchleitungsrecht des Mieters und Pächters
- Messwesen, §§ 21b bis 21i EnWG, MessZV, MsysV-E
- Netzzugang, §§ 20 ff. EnWG, StromNZV, GasNZV
- Netznutzungsvertrag Strom
- Netznutzungsvertrag Gas
- Lieferantenwechsel, § 20a EnWG
- Anspruch des Neulieferanten gegen den Altlieferanten auf unverzügliche Netzabmeldung
- Form der Kündigung des Altliefervertrages und Kündigungsvollmacht
- GPKE, GeLi Gas, WiM, MaBis
- Problem- und Streitfälle
- Kunde schließt mehrere Lieferverträge für den gleichen Zeitraum
- Ende der Ersatzversorgung durch neuen Liefervertrag
- Abschluss eines Energielieferungsvertrages nach Beginn der Grundversorgung
- Unzureichende Bezeichnung der Entnahmestelle
- Netzbetreiber kennt belieferte Verbrauchsstelle nicht
- Mehrere Netzbetreiber im gleichen geographischen Gebiet
- Verbindlichkeit der Nachrichtentypen
- Zuständiges Gericht
- Bilanzkreissystem
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil I: Rechtsnatur, Grundversorgung, Ersatzversorgung
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil II: Sonderverträge
- Sonderverträge mit Haushaltskunden, § 41 EnWG
- Zustandekommen des Vertrages, Lieferbeginn
- Notwendige Bestimmungen in Sonderverträge mit Haushaltskunden nach § 41 Abs. 1 EnWG
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG – Vertragsdauer, Preisanpassung, Kündigungstermine, -fristen und -rechte
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnWG – zu erbringende Leistungen, Wartungsdienste
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EnWG – Zahlungsweise
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG – Haftung
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG – Lieferantenwechsel
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG – aktuelle Informationen über die geltenden Tarife
- § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG – Streitbeilegungsverfahren
- Neuregelung des Rechts der Verbraucherverträge seit 13.06.2014
- Zahlungsmöglichkeiten, § 41 Abs. 2 EnWG
- Information über beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen, § 41 Abs. 3 EnWG
- Allgemeine Informationen über zu erbringende Leistungen, § 41 Abs. 4 EnWG
- Haftung und Haftungsbeschränkung
- Einwilligung in Zählerfernauslesung, § 21g Abs. 6 Satz 5 EnWG
- Nicht vorgeschriebene Klauseln
- Sonderverträge mit Nicht-Haushaltskunden, §§ 453, 433 BGB
- Informationspflichten gegenüber allen Kunden, § 4 EDL-G, § 107 Absatz 2 EnergieStV
- Sonderverträge mit Haushaltskunden, § 41 EnWG
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil III: Preisvereinbarung und Preisanpassung
- Preisvereinbarung (Anfangspreis)
- Preisanpassung
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil IV: Rechnung, Stromkennzeichnung
- Energielieferung an Letztverbraucher – Teil V: Sonstiges
- Das unplanmäßige Ende des Sondervertrages
- Energieentnahme ohne Vertrag – Geschäftsführung ohne Auftrag – »Metzgerfall«
- Haftung des Lieferanten beim Lieferantenwechsel
- Rechtsweg für Streitigkeiten aus Energielieferungsvertrag
- Keine Haftung des Vermieters für Verbrauch des Mieters
- Die Versorgung von Mietern durch den Vermieter
- Sachenrecht
- Begriff der »Sache«, § 90 BGB
- Wesentliche Bestandteile und Zubehör, §§ 93-97 BGB
- Eigentum und Besitz
- Eigentum an Versorgungsleitungen
- Haftung des Netzbetreibers
- Übersicht
- BGB-Haftung – Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis und deliktische Haftung
- Schuldverhältnisse: Netzanschlussvertrag, Netznutzungsvertrag, Anschlussnutzungsverhältnis
- Pflichtverletzung, § 280 BGB
- Deliktische Haftung (= unerlaubte Handlung), § 823 BGB
- Verschulden – einfache und grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, § 276 BGB
- Besondere Haftungsregelung für Netzbetreiber, § 18 NAV/NDAV
- Schaden, § 249 BGB
- Mitverschulden, § 254 BGB
- Haftpflichtgesetz
- Anknüpfungspunkt, Umfang und Grenzen
- Rechtsprechung zur Versorgungsunterbrechung
- Rechtsprechung zur Beweislast
- Rechtsprechung zum Begriff »Inhaber der Anlage«
- Rechtsprechung zum Begriff der »Wirkung«
- Rechtsprechung zum Begriff »innerhalb eines Gebäudes« – Der Haftungsauschluss des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG
- Produkthaftungsgesetz
- Haftung Dritter für Netzstörungen
- Netzbetreiber als Geschädigter
- Weitere Rechtsprechung
- Anspruchssicherung und -durchsetzung
- Vorbeugende Forderungssicherung (Vorauszahlung, Sicherheitsleistung)
- Mahnwesen
- Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle, §§ 111a - 111c EnWG
- Rechtsweg in Energiesachen
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Durchsetzung von Zutritts- und Zugangsrechten
- Der Energie- oder Netzkunde in der Insolvenz
- Der Kunde auf der Flucht – Was tun, wenn der Kunde nicht mehr erreichbar ist?
- Randgebiete
- Wegenutzungsverträge und Konzessionsabgaben, §§ 46-48 EnWG, KAV
- Unlauterer Wettbewerb, UWG
- Allgemeines Kartellrecht, GWB und Energie-Kartellrecht, EnWG
- Vergaberecht
- Fernwärme
- Wasser
- Abwasser
- Abfall
- Gemeindewirtschaftsrecht
- EEG
- KWKG
- Außenauftritt des Unternehmens
- Jahrgang 2017