Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Ausgewählte Bilanzierungs- und Steuerfragen

in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommunen

Lfd. aktualisierte Online-Auflage, München 2024

Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen,
Korschenbroich

Hrsg.: WP-StB-RAe Markmiller und Partner, München

  • Autor

    StB Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen unterstützte bis 2018 als "of counsel" den Steuerbereich „Versorgungswirtschaft und öffentliche Unternehmen“ bei PKF Fasselt Partnerschaft mbB , Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Zuvor war er über 25 Jahre als Leiter von Steuer-, Revisions- und Controllingabteilungen, als Geschäftsführer und als Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen Unternehmen der Versorgungswirtschaft und in mehreren Bundesländern tätig.

    StB Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen steht dieser Branche seit über 20 Jahren als Referent für aktuelle Steuerfragen zur Verfügung. Er ist Autor eines Grundwerkes über Bilanzierungsfragen in der Versorgungswirtschaft. Das Werk erscheint seit 2015 online im Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft (vgl. unter bibliothek.vkw-online.eu).

  • Über das Buch

    Der Praxis-Leitfaden richtet sich speziell und vorrangig an Unternehmen in der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung auf der Endverteilerstufe und nimmt in zahlreichen Kapiteln ausführlich Stellung zur spezifischen handelsbilanziellen und bilanzsteuerlichen Behandlung. Da Versorgungsunternehmen auch in Teilbereichen der öffentlichen Hand zunehmend Dienstleistungen verrichten, werden entsprechende steuerliche Themen mitbehandelt.

    Der Praxis-Leitfaden gliedert sich in die drei Hauptkapitel

     sowie einen Anhang insbes. mit der Erläuterung verschiedener Fachbegriffe.

    Die jeweiligen Inhaltsverzeichnisse sind ohne Anmeldung/Registrierung einfach durch Anklicken frei einsehbar.

    Der Leitfaden greift in allen Abschnitten bilanzielle und steuerliche Grundsatzfragen sowie branchenspezifische Themen auf, die sich hinsichtlich der Reihenfolge am handelsbilanziellen Gliederungsschema von Aktiva und Passiva orientieren.

    Auch wenn die Auswahl der Themen subjektiv erscheinen mag, haben diese Themenstellungen für die Versorgungsunternehmen einen aktuellen Bezug bzw. beschäftigten sie die Unternehmen bis in die jüngere Vergangenheit. Mitunter wird die bilanzielle und steuerliche Bedeutung bereits getroffener Unternehmensentscheidungen erst Jahre später und dann häufig im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen erkennbar. Auch kann die Behandlung von Geschäftsvorfällen nach Jahren der Akzeptanz bei Abschluss- und Steuerprüfern, ausgelöst etwa durch Veränderungen in der Rechtsprechung, Aufgabenänderungen oder durch eine modifizierte Sichtweise, erneut aktuell werden und dieses Thema wieder in den Vordergrund rücken. Dieses Phänomen trifft die Versorgungswirtschaft insbesondere infolge der Langlebigkeit von Netzanlagen oder der Kundenlieferverträge. Der Praxis-Leitfaden berücksichtigt diesen Umstand und geht i.d.R. auf die historische Entwicklung und die damaligen Hintergründe näher ein, um dem Anwender einen möglichst umfassenden Einblick in die ursprünglichen Überlegungen und Sichtweisen zu geben, die bei der aktuellen Beschäftigung mit ggfs. neuen Argumenten hilfreich sein können.

    Die behandelten Themen folgen dem aktuellen Geschehen und werden damit über die Zeit zahlreicher; zugleich bleiben bisherige Themen Teil des Praxis-Leitfadens und werden entsprechend möglicher Veränderungen anhand von Rechtsprechung, Gesetzen und Ansichten im Fachschrifttum fortlaufend überwacht und aktualisiert. Durch diese Kombination, ergänzt durch die Möglichkeiten moderner Suchmaschinen, wird der Praxis-Leitfaden zu einem in dieser Form einmaligen und dauerhaften Nachschlagewerk.

  • Aktueller Stand

    Aktueller Stand

     

    (Rechtsstand 31. Dezember 2023)

    Unter anderem sind in die Kommentierung die nachfolgend aufgeführten Aktualisierungen eingearbeitet.
    Zum schnelleren Auffinden sind die einzelnen Kapitel regelmäßig angegeben.


     

     

    Inhalt

    Kapitel

      Das Risiko zur Heranziehung von Nachforderungszinsen aus unrichtigen bzw. verspätet angemeldeten Umsätzen ist im umsatzsteuerlichen Bereich groß. Wurde dieser Umstand z.B. anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung festgestellt, führte dies typischerweise zu einer Verzinsung zu Lasten des Steuerpflichtigen gemäß § 233a AO. Dabei berücksichtigt die in § 233 AO verankerte Systematik nicht, wenn eine Korrektur kurze Zeit später – z.B. in einem späteren Voranmeldezeitraum – bereits vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen wurde. Das BFH-Urteil vom 23.02.2023 – V R 30/20, könnte Abhilfe schaffen, in dem der Steuerpflichtige einen Billigkeitsantrag stellt. Der BFH führte nämlich u.a. aus, dass bei einer von den ursprünglichen Steuerfestsetzungen abweichenden zeitlichen Zuordnung eines Umsatzes, die gleichzeitig zu einer Steuernachforderung und einer Steuererstattung führt, tatsächlich nicht vorhandene Zinsvorteile auch nicht abzuschöpfen sind. Im Streitfall betrug der durch die Verspätung erzielte Liquiditätsvorteil des Steuerpflichtigen nur einen Monat. G.3
      Der Gesetzgeber macht Ende des Jahres im BGBl. bekannt, dass bestimmte beihilferechtliche Freistellungsanzeigen bei der Europäischen Kommission nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 für die Gewährung der Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG in Verbindung mit § 2 Nr. 7 StromStG zum 31.12.2023 auslaufen, soweit Strom aus Biomasse in Form von flüssigen Brennstoffen, festen Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 Megawatt oder mehr, oder gasförmigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungs-wärmeleistung von 2 Megawatt oder mehr, oder Klär- und Deponiegas erzeugt und entweder durch den Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung oder im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder vom Betreiber an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen.  G.9
     

    Mit Urteil des FG Düsseldorf vom 07.09.2023 liegt – soweit erkennbar - eine erste finanzgerichtliche Beurteilung über die Zulässigkeit von Drohverlustrückstellungen als Ergebnis von in Bewertungseinheiten zusammengefassten Sicherungsbeziehungen beim Energiehandel für die Zeit vor Inkrafttreten des § 254 HGB n.F. vor. Auch wenn die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und der BFH die Möglichkeit erhält, im anhängigen Revisionsverfahren zu dieser bedeutsamen Rechtsfrage Stellung zu nehmen (Az. des BFH XI R 32/23), so ist die erstinstanzliche Entscheidung doch ein wichtiges Signal in den derzeitigen Erörterungen zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung. Das FG gab der Klage einer im Energiehandel tätigen Gesellschaft teilweise statt und unterschied in seinem Urteil zwischen micro- und marco-hedges. Nach Ansicht des FG erfüllen nur die von der Klägerin gebildeten Rückstellungen auf Bewertungseinheiten, die auf der Grundlage von micro-hedges basieren, die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1a Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 4a Satz 2 EStG im Streitjahr 2006 an. Dagegen lehnte  das FG eine vergleichbare Bilanzierung für macro-hedges wegen der fehlenden „1:1 Sicherungsbeziehung“ ab, die nur bei micro-hedges gegeben sei. Das Urteil belegt aber auch, dass sich das FG nicht das oftmals von der Finanzverwaltung vorgebrachte  Argument zu eigen machte, nach der Rückstellungen aus Bewertungseinheiten bereits deshalb unzulässig sind, da sie primär reinen Arbitrage- und nicht Sicherungszwecken dienten.

    Des Weiteren lehnte das FG eine Teilwertabschreibung auf geleistete Variation-Margins ab.
    A.6
      Unter Bestätigung der Rechtsauffassung des XI. BFH-Senats vom 29.11.2022 entschied mit Urteil vom 11.05.2023 nunmehr auch der V. Senat, dass die Zahlung eines KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom nicht zu einer Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG führt. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anla-genbetreiber zurückgeliefert. Damit liegen nun zwei höchstfinanzgerichtliche Entscheidungen vor, die der Verwaltungsauffassung in Abschnitt 2.5 Abs. 17 Satz 2 bis 4 UStAE widersprechen. A.9
      Mit dem Gesetz zum Neustart der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) grundlegend überarbeitet, um den politischen Rahmen für einen flächendeckenden und terminlich festgelegten  Rollout intelligenter Messsysteme  zu beschleuni-gen, zu entbürokratisieren, die Kostenbelastung auf Anschlussnetz-betreiber und Anschlussnutzer / Anlagenbetreiber neu festzulegen und zugleich die Rechtssicherheit der eingesetzten Systeme zu stärken.  A.12
      Die sich zum 31.12.2023 im parlamentarischen Verfahren befindliche und geplante  Änderung des Mess- und Eichgesetzes sowie der Mess- und Eichverordnung kommt der Gesetzgeber den gleichlautenden Entschließungen von Bundestag und Bundesrat im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Neustart der Energiewende nach. Konkret ist u.a. vorgesehen, dass Smart-Meter-Gateways, die im Rahmen der Gateway-Administrator umfassend und dauerhaft digital überwacht werden, eichrechtlich entfristet werden sollen. A.12
      Die in § 10 Abs. 2 Satz 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz genannten Festpreise für den Erwerb von  jeweils ein Emissionszertifikat in den Sektoren Wärme und Energie wurden durch das „Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ für die Zeiträume vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 zur Abwendung der durch das Urteil des BVerfG vom 17.11.2023 ausgelösten Finanzierungslücke im Bundeshaushalt auf 45 € (für 2024) und auf 55 € (für 2025) erhöht. A.15
      Das vom Deutschen Bundestag beschlossene „Wachstumschancengesetz“ konnte nicht mehr in 2023 in Kraft treten, da der Deutsche Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung dieses Gesetzes verlangt hat. Aus konjunkturpolitischen Gründen sollen nach dem Willen des Bundestages die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verbessert (z.B. gemäß § 6 Abs. 2, § 6 Abs. 2a EStG) und Investitionen in den Wohnungsbau verbessert werden. Auch die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die erstmalige Einführung einer befristeten degressiven Abschreibung  für Gebäude, soweit diese ausschließlich Wohnzwecken dienen, soll ab 01.01.2024 zur Anwendung kommen.
    Punktuelle Änderungen sind ferner in den §§ 7b (Sonderabschrei-bung für Mietwohnungsneubau), 7g (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betrie-be) sowie 7h (Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) sowie in 6b (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) vorgesehen.
     
    A.20
      Oftmals ist die ertragsteuerliche Behandlung dargereichter Speisen und/ oder Getränke von geringem Wert Gegenstand kontroverser Diskussionen mit der Betriebsprüfung. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat mit Verfügung vom 06.07.2023 zu Abgrenzungsfragen zwischen Bewirtschaftungskosten i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und solchen Kosten, die unter den Begriff der „Aufmerksamkeiten“ fallen, Stellung genommen. 
    Danach liegt eine Bewirtung, die auf die Beköstigung von Personen ausgerichtet ist, nach der Verkehrsauffassung nicht vor, wenn Aufmerksamkeiten in geringem Umfang gereicht werden, wie es z.B. anlässlich betrieblicher Besprechungen als Geste der Höflichkeit üblich ist. Da jedoch auch in einer Bewirtung eine übliche Geste der Höflichkeit liegen kann, kommt es wesentlich auf den Umfang der dargereichten Aufmerksamkeiten an. Das Landesamt für Steuern geht davon aus, dass im Allgemeinen bereits in der Darreichung von kleinen Speisen wie z.B. belegten Broten oder Brötchen, Salaten, kleinen Nudelgerichten usw., aber auch von Gebäck, soweit nicht nur geringfügig, sowie von Kuchen, Torten u.Ä. eine Bewirtung gesehen werden kann. Die Beurteilung richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls.
    Weder eine betragsmäßige Abgrenzung zwischen einer Bewirtung und einer Aufmerksamkeit noch die Heranziehung der Nichtaufgriffsgrenze für Aufmerksamkeiten in Höhe von derzeit 60 € ist für Zwecke der Abgrenzung geeignet.
     
    A.21
      Die im November 2023 von der Bundesregierung im Rahmen des „Strompreispakets“ beschlossene massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes wurde im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom 22.12.2023 umgesetzt. Gemäß dem ins StromStG eingefügten § 9b Abs. 2a StromStG beträgt die Steuerentlastung für entnommenen Strom in der Zeit vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2025  20 €/MWh. Damit wur-de der in § 3 StromStG genannte Regel-Steuersatz von 20,50 €/MWh für diesen Zeitraum bis auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 €/MWh reduziert. Zur Gegenfinanzierung wurde die regulär zum 31.12.2023 auslaufende Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen nach § 10 StromStG (sog. Spitzenausgleich) nicht mehr verlängert und somit obsolet. A.22
      Gemäß gleich lautender Ländererlasse vom 13.11.2023 fallen Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie speichern, grundsätzlich unter die Anwendungsregeln für die Gewerbesteuerzerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG. A.22
      Mit Spannung war auf die Entscheidung des EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen Luxemburgs zur Frage gewartet worden, ob ein Verwaltungsratsmitglied mehrerer Aktiengesellschaften luxemburgischen Rechts mit einer variablen Vergütung in Form einer Tantieme aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht diese Tätigkeit selbständig ausübt und damit umsatzsteuerpflichtig ist. Die Europa-richter bejahen im aktuellen Fall eine wirtschaftliche Tätigkeit, verneinen jedoch eine Selbständigkeit der Tätigkeit des Verwaltungsratsmitglieds auch bei variabler Vergütung. A.22
      Die umsatzsteuerliche Behandlung diverser Leistungserbringungen beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs (E-Charging) und damit die Einordnung von Haupt- und Nebenleistungen war lange Zeit umstritten. Auf ein polnisches Vorabentscheidungsersuchen entschied der EuGH im Urteil vom 20.04.2023, dass die Übertragung der Elektrizität von der Ladesäule in die Autobatterie den dominanten Bestandteil des E-Charging ausmacht (= Hauptleistung) und sämtliche in diesem Zusammenhang zusätzlich erbrachten Dienst-leistungen Nebenleistungen darstellen, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen (hier: die Lieferung von Elektrizität). Somit liegt eine einheitliche Leistung für umsatzsteuerliche Zwecke vor. P.2
      Unter Bestätigung seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 und der Verwaltungsauffassung aus dem Jahre 2015 führte  der V. BFH-Senat im Urteil vom 10.05.2023 aus, dass bei Betriebsveranstaltungen aus umsatzsteuerlicher Sicht - und entgegen der lohnsteuerlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG - weiterhin von einer Freigrenze und nicht von einem Freibetrag in Höhe von 110€ auszugehen ist.  Dies ergibt sich lt. BFH aus den spezifischen unionsrechtlichen Regelungen im Umsatzsteuerrecht (hier fehlt es an einer wortgetreuen Abstützung des Begriffs „An-nehmlichkeit“) sowie aus dem Wortlaut in § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG. 
    Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug vollständig zu versagen, wenn der Leistungsbezug für eine Betriebsveranstaltung (überwiegend) für den privaten Bedarf des Personals anfällt und somit eine betriebliche Veranlassung in diesem Zusammenhang nicht zu erkennen ist bzw. die Verbesserung des Betriebsklimas nicht im Vordergrund steht. Darüber hinaus liegen auch keine Aufmerksamkeiten vor; davon geht der V. BFH-Senat sowohl bei einem Betriebsausflug als auch bei einem Kochevent in einem Kochstudio aus. 
     
    P.12
      Mit Spannung war die vom FG Köln dem BVerfG vorgelegte Frage nach der Verfassungskonformität des starren Rechnungszinsfußes von 6 Prozent bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen erwartet worden. Mit Beschluss vom 28.07.2023 erklärte das BVerfG die Vorlage des FG für unzulässig, da sie nicht den Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG genügt. P.17
      Die in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) organisierten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes stellten bekanntlich ihr privatrechtlich ausgestaltetes Zusatzversorgungssystem für eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Arbeitnehmer rückwirkend zum 31.12.2001 (Umstellungsstichtag) von einem an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Punktemodell beruhendes, beitragsorientiertes Betriebsrentensystem um. Gegen die hierbei für rentenferne Jahrgänge festgelegte Übergangsregelung in Form eines sog. Startguthabens wurden gerichtliche Auseinandersetzungen geführt, die aufgrund mehrerer BGH-Urteile, die in der Ausgestaltung des Übergangsregelung mehrmals einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG feststellten, modifiziert werden. Nunmehr erklärte der BGH mit Urteil vom 20.09.2023 die seit März 2018 von der VBL angepasste und seitdem zur Anwendung  kommende Stargutschriftenregelung zur Ermittlung der Zusatzversorgung für wirksam und beendete einen rd. 20 Jahren schwelenden Rechtsstreit.  P.17
      Die bilanzielle Behandlung von Mehrerlösabschöpfungen ist immer noch – wenn auch nur noch in Einzelfällen – Gegenstand kontroverser Gespräche zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Auch sind noch zwei Klageverfahren vor dem FG Münster anhängig, in denen es um die Zulässigkeit der Bildung von Mehrerlösabschöpfungen bei nicht entflochtenen Unternehmen geht. Nunmehr hat das LfSt Niedersachsen in zwei Verfügungen vom 26.09.2023 zur Rückstellungsbildung für Mehrabschöpfungen in der Energiewirtschaft unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 06.02.2013, sowie zur Rückstellungsbildung für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft bei rechtlich nicht entflochtenen Unternehmen Stellung genommen.  P.26
         
         
  • Kapitel

    Das Buch gliedert sich in die drei Hauptkapitel

    und einen Anhang insbes. mit der Erläuterung verschiedener Einzelbegriffe.

    Die Inhaltsverzeichnisse sind ohne Anmeldung/Registrierung einfach durch Anklicken frei einsehbar.

  • Vorwort

    Seit der letzten Auflage traten erneut diverse Änderungen in Energie- und Steuergesetzen, Verordnungen und Verwaltungserlassen ein, die in das Grundwerk eingearbeitet wurden.  Der dieser Auflage wieder beiliegende „Appetizer“ gibt einen ersten Überblick über die Neuerun-gen sowie über die zwischenzeitlich neuere und für Versorgungsunternehmen bedeutsame Finanzrechtsprechung. 

    Im Mittelpunkt steuerbilanzieller Änderungsvorhaben stand im zweiten Halbjahr 2023 das Wachstumschancengesetz, das u.a. Abschreibungsvergünstigungen enthält, welches aber  infolge der Einberufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat in 2023 nicht mehr Gesetzeskraft erlangen konnte. Zeitlich dringende Änderungsvorhaben, die  das Wachstumschancengesetz vorsieht, wurden in das noch im alten Jahr beschlossene Kreditz-weitmarktförderungsgesetz ausgegliedert.
    Im Zentrum energiepolitischer Neuerungen wurden wichtige Impulse durch den überarbei-teten Fahrplan für den Rollout intelligenter Messsysteme im Rahmen des Neustarts der Ener-giewende festgelegt. Vorgesehen ist u.a. die Änderung des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung, in der u.a. eine eichrechtliche Entfristung von Smart-Meter-Gateways vorgesehen ist. Auch wurden durch die Umsetzung des „Strompreispakets“ mit Strompreissenkungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wichtige Impulse ge-setzt.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zur Verfassungswidrigkeit  des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 und zu den Ausnahmen von der Schulden-bremse sowie zum Umgang mit Sondervermögen betrifft unmittelbar den Klima- und Trans-formationsfonds und bei Übertragung der festgelegten Grundsätze auf die übrigen Sonder-vermögen, u.a. auch mittelbar den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie. Welche Auswir-kungen  finanzieller und wirtschaftlicher Art sich hieraus speziell  für Versorgungswirtschaft und Energieverbraucher ergeben, war zwar Ende 2023 noch nicht abschließend bekannt, doch lassen erste Beschlüsse der Bundesregierung erkennen, dass die bislang gesetzten poli-tischen Ziele zur Klimawende zur Überarbeitung anstehen und die Bürger einen höheren Bei-trag zum Klimaschutz zu leisten haben als bislang angenommen. Erste Zeichen für die zuletzt genannte Entwicklung sind zum einen die Erhöhung der Festpreise für den Erwerb von Emis-sionszertifikaten in den Sektoren Wärme und Energie (sog. CO2-Umlage) für die Zeiträume 2024 und 2025, die insbesondere zur Anhebung der Nebenkostenbestandteile in den Gas- und Wärmepreisen führen werden, und zum anderen die komplette Streichung des zuvor zur Senkung der Strom- und Gas-Netzentgelte 2024 zugesagten Zuschüsse (5,5 Mrd. €), so dass auch hieraus mit Verteuerungen der Energiepriese im neuen Jahr zu rechnen sein werden.  

    Sowohl die im Grundwerk behandelten allgemeinen Themen als auch die speziellen, d.h. der Versorgungswirtschaft spezifisch zuzuordnenden Fragestellungen und Aufgabenzuweisungen finden in unterschiedlicher Intensität letztlich Eingang in die Rechnungslegung eines Unter-nehmens. Wie schon in den vorherigen Auflagen praktiziert, sind daher auch in diesem neuen Update den Ausführungen über die jeweilige handelsbilanziellen bzw. bilanzsteuerlichen Be-handlungen, die jeweils spezifischen betriebswirtschaftlichen, gesetzlichen, verordnungsrecht-lichen oder die infolge der nationalen und ggf. internationalen Rechtsprechung aufgeworfenen Ausgangslagen vorangestellt, bzw. es wird auf die Behandlung eines Sachverhalts unter dem Aspekt verschiedener Verkehrssteuern aufmerksam gemacht.  

    Der Praxis-Leitfaden ist als eine persönliche Schnellinformation konzipiert, die eine fachkom-petente Unterstützung und Beratung, etwa durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte, keinesfalls ersetzen kann und soll.

    Korschenbroich, den 31. Dezember 2023

    StB Dipl. Betriebswirt Christoph Brüggen
     

  • Leseprobe

    Die Leseprobe ist dem Hauptkapitel "Ausgewählte Passivierungsfragen", dort Kapitel 2, entnommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Leseprobe (Rechtsstand der Leseprobe: 01. Januar 2015) nicht die Gesamtgliederung für das Buch angezeigt wird.

  • Abkürzungsverzeichnis

    A

    a.a.O.

    am angegebenen Ort

     

     

    AAU

    Assigned Amount Units – Emissionsberechtigungs-Zertifikate

     

     

    AbwAG

    Abwasserabgabengesetz

     

     

    ADS

    Adler/Düring/Schmaltz, HGB-Kommentar zur Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen

     

     

    AEAO

    Anwendungserlass zur Abgabenordnung 1977

     

    AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

     

    a.F.

    Alte Fassung

     

     

    AfA

    Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)

     

     

    AfaA

    Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

     

     

    AG

    Aktiengesellschaft

     

     

    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

     

     

    AGBG

    Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

     

    AGVO Verordnung der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV

     

    AktG

    Aktiengesetz

     

     

    Anm.

    Anmerkung

     

     

    AöR

    Anstalt öffentlichen Rechts

     

     

    AO

    Abgabenordnung

     

     

    ARAP

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

     

     

    ARegV

    Anreizregulierungsverordnung

     

     

    AusglMechV

    Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus

     

     

    AusglMechAV

    Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus, Ausführungsverordnung)

     

     

     

    B

    BADV

    Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (vormals: Teil des Bundesamtes für Finanzen)

     

     

    BAFA

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

     

     

    BAnz

    Bundesanzeiger

     

     

    BauGB

    Baugesetzbuch

     

     

    BayLfSt

    Bayerisches Landesamt für Steuern (hervorgegangen aus den Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München)

     

     

    BB

    Betriebsberater (Zeitschrift)

     

     

    BBodSchG

    Bundesbodenschutzgesetz

     

     

    BDEW

    Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft  e.V. (Zusammenschluss durch Fusion von VDEW, BGW, VDN und VRE zu dieser neuen Dachorganisation, rechtswirksam durch Eintragung am 27.09.2007 im Vereinsregister)

     

    BeSt Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (Quartalsbeilage zu EFG und HFR)
    BFH/PR Zeitschrift: Entscheidungen des BFH für die Praxis der Steuerberatung
    BeurkGBeurkundungsgesetz

     

    BfF

    Bundesamt für Finanzen (ab 01.01.2006 Aufteilung in drei Behörden: BZSt, BADV und ZIVIT)

     

     

    BFH

    Bundesfinanzhof

     

     

    BFH/NV

    Nichtveröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofes (Zeitschrift)

     

     

    BgA

    Betrieb gewerblicher Art

     

     

    BGB

    Bürgerliches Gesetzbuch

     

     

    BGBl

    Bundesgesetzblatt

     

     

    BGH

    Bundesgerichtshof

     

    BGHZ

    Entscheidungen des BGH (Zeitschrift)

     

     

    BGW

    Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    BHKW

    Blockheizkraftwerk

     

     

    BilMoG

    Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (umfassendste  Bilanzreform seit BiRiLiG)

     

     

    BiRiLiG

    Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985, mit dem das Gesetz zur Umsetzung der sog. 4. (Einzelabschluss-), 7. (Konzernabschluss-) und 8. (Prüfer-)Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) in nationales deutsches Recht transformiert wurde

     

     

    BMF

    Bundesministerium der Finanzen

     

     

    BNA

    Bundesnetzagentur

     

     

    BNatSchG

    Bundesnaturschutzgesetz

     

     

    BNetzA

    Bundesnetzagentur

     

     

    BR

    Bundesrat

     

     

    BR-Drs

    Bundesrats-Drucksache

     

     

    BStBl

    Bundessteuerblatt

     

     

    BT

    Bundestag

     

     

    BT-Drs.

    Bundestags-Drucksache

     

     

    BVerfG

    Bundesverfassungsgericht

     

     

    BVerfGE

    Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Verlag J.C.B. Mohr, Tübingen

     

     

    BVerwG

    Bundesverwaltungsgericht

     

     

    BZSt

    Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen) soweit zuständig für alle Aufgaben der ehemaligen Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung

     

     

    bzw.

    Beziehungsweise

     

     

     

    C

    CAPM

    Capital-Asset-Pricing-Model (zu deutsch. Preismodell für Kapitalgüter)

     

     

    CCS

    Carbon Capture and Storage (Verfahren zur CO2  Abscheidung)

     

     

    CER

    Certified Emission Reductions – Emissionsreduktions-Zertifikate

     

     

    CTA

    Contractual Trust Arrangement

     

     

    CuR

    Contracting und Recht (Zeitschrift)

     

     

     

    D

    DB

    Der Betrieb (Zeitschrift)

     

     

    DEHSt

    Deutsche Emissionshandelsstelle [beim  Umweltbundesamt]

     

     

    DMBilG

    D-Markbilanzgesetz

     

     

    DRS

    Deutscher Rechnungslegungsstandard

     

     

    DRSC

    Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

     

     

    DSO

    engl. Distribution System Operator – Verteilnetzbetreiber

     

     

    DStR

    Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

     

     

    DStRE

    Deutsches Steuerrecht Entscheidungen (Zeitschrift)

     

    DStRK Steuerrechtliche Rechtsprechung kurzgefasst - vormals SteuK

     

    DVBl

    Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)

     

     

    DVGW

    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

     

     

     

    E

    EAV

    Ergebnisabführungsvertrag

     

     

    EB

    Emissionsberechtigung

     

    EDI Electronic Data Interchange
    EDIFACT Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport
    EDV Elektronische Datenverarbeitung

     

    EEG

    Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien

     

     

    EFG

    Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)

     

     

    EGHGB

    Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

     

     

    EHKostV

    Emissionshandelskostenverordnung

     

     

    EHV

    Emissionshandelsverordnung 2020

     

    EigVO Eigenbetriebsverordnung

     

    EnergieStG

    Energiesteuergesetz

     

     

    EnWG

    Energiewirtschaftsgesetz

     

     

    EnWZ

    Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (1. Jahrgang ab Nov. 2012)

     

     

    ErbStH

    Erbschaftsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise

     

     

    ErbStR

    Erbschaftsteuer-Richtlinien

     

     

    ERP-Software

    Enterprise Resource Planning Software; Softwaresystem, das aus verschiedenen Modulen besteht

     

     

    ERU

    Emission Reductions Units – Emissionsreduktionseinheiten

     

     

    EStB

    Der Ertragsteuer-Berater (Zeitschrift)

     

     

    EStDV

    Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

     

     

    EStG

    Einkommensteuergesetz

     

     

    EStH

    Einkommensteuer-Hinweise

     

     

    EStR

    Einkommensteuer-Richtlinien

     

     

    EU

    Europäische Union

     

     

    EUA

    EU-Allowances – EU-Emissionsberechtigungen

     

    EuG

    [erstinstanzliches]Gericht der Europäischen Union

     

     

    EuGH

    Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

     

     

    EuZW

    Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

     

    evt. Eventuell

     

    EVU

    Energie-Versorgungs-Unternehmen

    EWeRK Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V.

     

     

    F

    FA

    Finanzamt

     

     

    FAIT

    Fachausschuss für Informationstechnologie [IDW]

     

     

    ff.

    Fortfolgende

     

     

    FG

    Finanzgericht

     

     

    FGK

    Fertigungsgemeinkosten

     

     

    FGO

    Finanzgerichtsordnung

     

     

    FinMin

    Finanzministerium

     

     

     

    G

    GaBIGas

    Grundmodell für Ausgangsleistungen und Bilanzierungsregeln für den Gasmarkt

     

    GasGVV Gasgrundversorgungsverordnung

     

    GasNEV

    Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen

     

     

    GasNZV

    Gasnetzzugangsverordnung

     

     

    GDPdU

    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

     

     

    gem.

    Gemäß

     

     

    Geli-Gas

    Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas

     

    GewStG Gewerbesteuergesetz

     

    ggf.

    Gegebenenfalls

     

    gl.A. Gleiche Auffassung

     

    GmbH

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

     

     

    GmbHG

    GmbH-Gesetz

     

     

    GmbHR

    GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

     

     

    GoB

    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

     

     

    GoBS

    Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme

     

     

    GPKE

    Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

    GrEStG Grunderwerbsteuergesetz

     

    GrS

    Großer Senat (beim BFH)

     

     

    GVU

    Gasversorgungsunternehmen

     

     

    GWB

    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

     

     

    GWG

    Geringwertiges Wirtschaftsgut

     

     

    GDPdU

    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

     

     

    GDPdUZ

    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung

     

     

    glA

    gleiche Auffassung

     

     

    GWh

    Gigawattstunden

     

     

     

    H

    HFA

    Hauptfachausschuss beim IDW

     

     

    HFR

    Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, Zeitschrift

     

     

    HGB

    Handelsgesetzbuch

     

     

    HGrG

    Haushaltsgrundsätzegesetz

     

     

    H/H/R

    Hermann/Heuer/Raupach, Steuerkommentar

     

     

    h.M.

    Herrschende Meinung

     

     

    Hrsg.

    Herausgeber

     

     

     

    I J

    IAS

    International Accounting Standards

     

     

    IASB

    International Accounting Standards Board

     

     

    IASC

    International Accounting Standards Commitee

     

     

    i.d.F.

    In der Fassung

     

     

    IEKP

    Integriertes Energie- und Klimaprogramm

     

    i.H.v. in Höhe von

     

    i.d.R.

    In der Regel

     

     

    IDW

    Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.

     

     

    IR

    Infrastruktur Recht (Zeitschrift)

     

     

    IFRS

    International Financial Reporting Standard

     

     

    INF

    Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) - bis Juni 2007 -

     

     

    InvZul

    Investitionszulage

     

     

    InvZulG

    Investitionszulagengesetz

     

     

    i.S.d.

    im Sinne der/des

     

     

    i.S.v.

    im Sinne von

     

     

    IT

    Informationstechnologie

     

     

    i.V.m.

    In Verbindung mit

     

     

    jPöR

    Juristische Person öffentlichen Rechts

     

     

    JStG

    Jahressteuergesetz 2008

     

     

     

    K

    KAG

    Kommunal-Abgabengesetz

     

     

    KapESt

    Kapitalertragsteuer

     

     

    KG

    Kommanditgesellschaft

     

     

    KoR

    Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung

     

     

    KStG

    Körperschaftsteuergesetz

     

     

    KStR

    Körperschaftssteuerrichtlinien

     

    KStZ Kommunale Steuer-Zeitschrift

     

    kWh

    Kilowattstunden

     

     

    KWK

    Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung

     

     

    KWKG

    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

     

     

    KWKs

    Mini KWK-Anlagen bis  20kW elektrischer Leistung

     

     

     

    L

    LCP

    Least-cost-Planing

     

    LSF Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen

     

    LfSt Bayern

    Bayerische Landesamt für Steuern

     

     

    LfSt RP

    Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (ab 01.09.2014, zugleich Auflösung der OFD Koblenz)

     

     

    LoI

    Letter of Intent

     

     

    LSP

    Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953)

     

     

     

    M

    MDL

    Messdienstleister

     

    MinöStG Mineralölsteuergesetz

     

    MinöStV

    Mineralölsteuer Verordnung

     

     

    MGK

    Materialgemeinkosten

     

     

    MSB

    Messstellenbetreiber

     

    MW Megawatt

     

    m.w.N.

    mit weiteren Nachweisungen

     

    MwStR MehrwertSteuerrecht (Zeitschrift)

     

     

    N

    NAV

    Niederspannungsanschlussverordnung

     

     

    NDAV

    Niederdruckanschlussverordnung

     

     

    n.F.

    neue Fassung

     

     

    NJW

    Neue Juristische Wochenschrift

     

     

    nrkr.

    nicht rechtskräftiges Urteil

     

     

    n.v.

    nicht veröffentlicht

     

     

    NVwZ

    Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

     

     

    NWB

    Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)

     

     

    NZB

    Nichtzulassungsbeschwerde

     

     

    NZG

    Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

     

     

     

    O

    o.Az.

    Ohne Aktenzeichen

     

     

    Obiter dictum

    Plural: dicta; nicht entscheidungserhebliche Nebenbemerkung in einem Urteil

     

     

    OFD

    Oberfinanzdirektion

     

     

    OFD NRW

    Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (mit Wirkung zum 30.06.2013 sind die OFD’en Rheinland und Münster in die neue OFD NRW aufgegangen)

     

     

    o.g.

    oben genannt

     

     

    ÖPNV

    Öffentlicher Personennahverkehr

     

     

    ÖSPV

    Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr

     

     

    OTL

    Ortstransportleitungen

     

     

    OVN

    Ortsverteilernetz

     

     

    ÖVNB

    Örtlicher Verteilnetzbetreiber

     

     

     

    P

    PBefG

    Personenbeförderungsgesetz

     

     

    PRAP

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

     

     

    PS

    Prüfungsstandard

     

     

    PStR

    Praxis Steuerstrafrecht (Zeitschrift)

     

     

     

    R

    Rdnr

    Rand-Nummer

     

     

    Rdvfg

    Rundverfügung

     

     

    REE

    Recht der erneuerbaren Energien (Zeitschrift)

     

     

    RFH

    Reichsfinanzhof

     

     

    RH

    IDW Rechnungslegungshinweis

     

     

    rkr.

    Rechtskräftiges Urteil

     

     

    RLM

    Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung

     

     

    RNotZ

    Rheinische Notar-Zeitschrift

     

    Rn (auch Rnd) Rand-Nummer

     

    Rz

    Randziffer

     

     

     

    S

    SEStEG

    Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006

     

     

    SJ

    Steuer-Journal (Zeitschrift)

     

    Slg. Amtliche Sammlung des EuGH / der Entscheidungen des EuGH

     

    SLP

    Standard Lastprofilverfahren

     

     

    SPNV

    Schienenpersonennahverkehr

     

     

    SolZ

    Solidaritätszuschlag

     

     

    StBp

    Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift)

     

     

    StAuskV

    Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 AO (Steuer-Auskunftsverordnung)

     

     

    StbJb

    Steuerberater-Jahrbuch

     

     

    StE

    Steuern in der Elektrizitätswirtschaft (Zeitschrift)

     

     

    StEK

    Steuererlasskartei

     

     

    StEntlG

    Steuerentlastungsgesetz

     

     

    Steuk

    Zeitschrift: Steuerrecht kurzgefasst

     

    StromGVV Stromgrundversorgungsverordnung

     

    StromNEV

    Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Stromversorgungs-netzen

     

     

    StromNZV

    Stromnetzzugangsverordnung

     

     

    StromStG

    Stromsteuergesetz

     

     

    StuB

    Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)

     

    StuW Zeitschrift: Steuer und Wirtschaft
    StX Zeitschrift: Steuer-Telex Premium –Informationsdienst für Steuerberater

     

     

    T

    TEHG

    Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

     

     

    TSO

    engl. Transmission System Operator – Übertragungsnetzbetreiber

     

     

    TW-Abschreibung

    Teilwert-Abschreibung

     

     

    Tz.

    Textziffer

     

     

     

    U

    ÜBN

    Übertragungsnetzbetreiber

     

     

    Ubg

    Die Unternehmensbesteuerung (Zeitschrift)

     

    UEBLL Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

     

    UmwG

    Umwandlungsgesetz

     

     

    UmwStG

    Umwandlungssteuergesetz

     

     

    UrhG

    Urheberrecht

     

     

    USchadG

    Umweltschadensgesetz

     

     

    (US-)GAAP

    Generelly Accepted Accounting Principles
    (= GoB der Vereinigten Staaten)

     

     

    UStAE

    Umsatzsteuer-Anwendungserlass (ab 01.11.2010)

     

     

    UStDV

    Umsatzsteuer Durchführungsverordnung

     

     

    UStG

    Umsatzsteuergesetz

     

     

    UStR

    Umsatzsteuer-Richtlinien (mit Wirkung zum 01.11.2010 aufgehoben; an ihre Stelle tritt der zeitlich nicht befristete Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE)

     

    UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht, Zeitschrift Stollfuss Verlag

     

     

    V

    VDEW

    Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    VDN

    Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    VE

    verdeckte Einlage

     

     

    VG

    Verwaltungsgericht

     

     

    vGA

    verdeckte Gewinnausschüttung

     

     

    VGH

    Verwaltungsgerichtshof

     

     

    vgl.

    vergleiche

     

     

    v.H.

    von Hundert

     

     

    VKU

    Verband kommunaler Unternehmen e.V.

     

     

    VRE

    Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland –VRE- e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    VSF

    Vorschriftensammlung Bundes-Finanzverwaltung, Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen

     

     

    VwGO

    Verwaltungsgerichtsordnung

     

     

    VWZG

    Verwaltungszustellungsgesetz

     

     

    VZ

    Veranlagungszeitraum

     

     

     

    W

    WasKwV

    Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

     

     

    WEA

    Wärmeerzeugungsanlage

     

     

    WG

    Wirtschaftsgut

     

     

    WHG

    Wasserhaushaltsgesetz

     

     

    WiM

    Wechselprozess im Messwesen

     

    Wpg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)

     

     

    Z

    z.B.

    Zum Beispiel

     

     

    ZfBR

    Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht

     

     

    ZfZ

    Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern

     

     

    ZIP

    Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

     

     

    ZIVIT

    Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
    (vormals: Teil des Bundesamtes für Finanzen)

     

     

    ZKF

    Zeitschrift für Kommunalfinanzen

     

     

    ZNER

    Zeitschrift für neues Energierecht

     

     

    ZPO

    Zivilprozessordnung

     

     

    ZTR

    ZUR

    Zeitschrift für Tarifrecht

    Zeitschrift für Umweltrecht

     

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    Zitiervorschlag: Brüggen, Christoph, Ausgewählte Bilanzierungs- und Steuerfragen in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommunen, ... (Kapitel), Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft, München, URL, Datum, Uhrzeit.  


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