Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Ausgewählte Bilanzierungs- und Steuerfragen

in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommunen

Lfd. aktualisierte Online-Auflage, München 2021

Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen,
Korschenbroich

Hrsg.: WP-StB-RAe Markmiller und Partner, München

  • Autor

    Herr StB Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen unterstützte bis 2018 als "of counsel" den Steuerbereich „Versorgungswirtschaft und öffentliche Unternehmen“ bei PKF Fasselt Partnerschaft mbB , Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Zuvor war er über 25 Jahre als Leiter von Steuer-, Revisions- und Controllingabteilungen, als Geschäftsführer und als Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen Unternehmen der Versorgungswirtschaft und in mehreren Bundesländern tätig.

    Herr StB Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen steht dieser Branche seit über 20 Jahren als Referent für aktuelle Steuerfragen zur Verfügung. Er ist Autor eines Grundwerkes über Bilanzierungsfragen in der Versorgungswirtschaft. Das Werk erscheint seit 2015 online im Verlag Versorgungswirtschaft (vgl. unter www.online-bibliothek.eu).

  • Über das Buch

    Der Praxis-Leitfaden richtet sich speziell und vorrangig an Unternehmen in der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung auf der Endverteilerstufe und nimmt in zahlreichen Kapiteln ausführlich Stellung zur spezifischen handelsbilanziellen und bilanzsteuerlichen Behandlung. Da Versorgungsunternehmen auch in Teilbereichen der öffentlichen Hand zunehmend Dienstleistungen verrichten, werden entsprechende steuerliche Themen mitbehandelt.

    Der Praxis-Leitfaden gliedert sich in die drei Hauptkapitel

     sowie einen Anhang insbes. mit der Erläuterung verschiedener Fachbegriffe.

    Die jeweiligen Inhaltsverzeichnisse sind ohne Anmeldung/Registrierung einfach durch Anklicken frei einsehbar.

    Der Leitfaden greift in allen Abschnitten bilanzielle und steuerliche Grundsatzfragen sowie branchenspezifische Themen auf, die sich hinsichtlich der Reihenfolge am handelsbilanziellen Gliederungsschema von Aktiva und Passiva orientieren.

    Auch wenn die Auswahl der Themen subjektiv erscheinen mag, haben diese Themenstellungen für die Versorgungsunternehmen einen aktuellen Bezug bzw. beschäftigten sie die Unternehmen bis in die jüngere Vergangenheit. Mitunter wird die bilanzielle und steuerliche Bedeutung bereits getroffener Unternehmensentscheidungen erst Jahre später und dann häufig im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen erkennbar. Auch kann die Behandlung von Geschäftsvorfällen nach Jahren der Akzeptanz bei Abschluss- und Steuerprüfern, ausgelöst etwa durch Veränderungen in der Rechtsprechung, Aufgabenänderungen oder durch eine modifizierte Sichtweise, erneut aktuell werden und dieses Thema wieder in den Vordergrund rücken. Dieses Phänomen trifft die Versorgungswirtschaft insbesondere infolge der Langlebigkeit von Netzanlagen oder der Kundenlieferverträge. Der Praxis-Leitfaden berücksichtigt diesen Umstand und geht i.d.R. auf die historische Entwicklung und die damaligen Hintergründe näher ein, um dem Anwender einen möglichst umfassenden Einblick in die ursprünglichen Überlegungen und Sichtweisen zu geben, die bei der aktuellen Beschäftigung mit ggfs. neuen Argumenten hilfreich sein können.

    Die behandelten Themen folgen dem aktuellen Geschehen und werden damit über die Zeit zahlreicher; zugleich bleiben bisherige Themen Teil des Praxis-Leitfadens und werden entsprechend möglicher Veränderungen anhand von Rechtsprechung, Gesetzen und Ansichten im Fachschrifttum fortlaufend überwacht und aktualisiert. Durch diese Kombination, ergänzt durch die Möglichkeiten moderner Suchmaschinen, wird der Praxis-Leitfaden zu einem in dieser Form einmaligen und dauerhaften Nachschlagewerk.

  • Aktueller Stand

    Aktueller Stand

     

    (Rechtsstand 01. August 2022)

    Unter anderem sind in die Kommentierung die nachfolgend aufgeführten Aktualisierungen eingearbeitet.
    Zum schnelleren Auffinden sind die einzelnen Kapitel regelmäßig angegeben.


     

     

    Inhalt

    Kapitel

     

    Das Vierte Coronasteuerhilfegesetz vom 19.06.2022 brachte eine Reihe von zum Teil erheblichen Veränderungen mit sich.
    Insbesondere wurden
    • die allgemeinen Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert (§ 149 Abs. 2 und 3 AO), 
    • Fristverlängerungen bei der zinsfreien Karenzzeit für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen eingeführt (§ 233a Abs. 2 AO);
    • Fristverlängerungen bei der Festsetzung von Verspätungszuschlagen und bei nachträglichen Vorauszahlungen (§ 152 Abs. 2 AO, § 37 Abs. 3 EStG, § 31 Abs. 1 KStG, § 19 Abs. 3 GewStG) gesetzlich verankert,
    • die steuerliche Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter auf das Kalenderjahr 2022 ausgedehnt (§ 7 Abs. 2 EStG),
    • die Reinvestitionsfristen nach § 6b EStG sowie die Frist für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG erneut verlängert, 
    • das Abzinsungsgebot für unverzinsliche [gewisse] Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden, aufgehoben, sowie
    • die erweiterte Verlustverrechnung verlängert (§ 10d Abs. 1, § 52 Abs. 18b EStG).
    G.3, 
    A.20,
    P.9
     

     

    Echte Schadenersatz- / Entschädigungsleistungen, worunter auch Vertragsstrafen fallen können, unterliegen nicht der Umsatzbesteu-erung, wenn der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat und nicht den Gegen-wert für eine empfangende Lieferung oder sonstige Leistung er-bringt. Der EuGH entschied mit Urteil vom 20.01.2022 über ein dänisches Vorabentscheidungsersuchen, in dem es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Vertragsstrafen ging (hier: um die Er-hebung sog. Kontrollgebühren auf einem privat betriebenen Park-platz bei vertragswidrigem Verhalten). Der EuGH legt in diesem Urteil den Entgeltbegriff weit aus und sieht in der Zahlung auch von solchen Kontrollgebühren aus vertragswidrigem Verhalten eine Gegenleistung für die Bereitstellung des Parkplatzes.
    Diese EuGH-Entscheidung könnte auch auf nationale Sachverhalte ausstrahlen, die bislang mangels eines Leistungsaustausches als echter Schadenersatz angesehen werden. Hierzu könnte z.B. das „erhöhte Beförderungsentgelt“ gehören, das Personenbeförderungsunternehmen von sog. Schwarzfahrern“ erheben, wenn diese über keinen gültigen Fahrausweis verfügen; nach einem BFH-Urteil aus dem Jahre 1986 unterliegt diese zusätzlich erhobene Be-förderungsentgelt nicht der Umsatzsteuer.
     
    G.15 VI.

     

    Mit der Transformation einer EU-Richtlinie ins nationale Recht wur-de mit § 7c EnWG eine Regelung ins Gesetz eingefügt, die vom Grundsatz darauf ausgelegt ist, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetze weder Eigentümer von Ladepunkte für Elektromobile sein noch solche Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben dürfen. Auch wenn diesen Verteilnetzbetreibern eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2023 eingeräumt wurde, um sich auf die neue Situation einzustellen, ist derzeit offen, ob und in welchem Umfang die Ausnahmeregelung in § 7c Abs. 2 EnWG zur Anwendung kommt, die vorsieht, dass die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetze auch nach dem 31.12.2023 Aktivitäten im Ladepunkte-Geschäft fortsetzen dürfen, wenn in Regionen von der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft ein Marktversagen festgestellt hat, nach der wettbewerbliche Lösungen für Planung, Aufbau und Betrieb von Ladepunkte für Elektromobile nicht möglich sind und die Bundesnetzagentur nach Maßgabe einer Rechtsverordnung die Genehmigungen zur Fortsetzung dieser Aktivitäten erteilt hat.  
    Ferner wird derzeit über die bilanziellen Folgen diskutiert, die mit einer gesetzlichen Einstellung der Aktivitäten in diesem Bereich verbunden sind. Schließlich sind auch die förderrechtlichen Auswirkungen unklar, sollten die Auflagen aus den Förderbescheiden zur finanziellen Unterstützung zum Aufbau einer Ladepunkteinfrastruktur durch die Einstellung nicht mehr erfüllt werden können.
     
    A.3

     

    Immer schon kommt es zu Schäden an Energie- und Wassernetzen, die insbesondere durch mangelnde Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten Dritter verursacht werden und in ihren Auswirkungen folgeschwer sein können, wenn es zu Versorgungsunterbrechungen kommt oder Menschen und Sachgüter in Gefahr gebracht werden. Die Zivilrechtsprechung hat sich bereits vor rd. 50 Jahren zu Art und Umfang der gebotenen Erkundungspflichten von Tiefbauunternehmen geäußert und diese Rechtsprechung bis heute fortentwickelt. Diverse technische Regelwerke sowie spezielle Anweisungen von Versorgungsunternehmen zum Schutz ihrer Versorgungsanlagen richten sich zudem speziell an die Bauausführenden und Bauherren bzw. an deren Führungskräfte, und sind darauf ausgelegt, dass deren Mitarbeiter und Subunternehmer sachgerecht und verantwortungsvoll in die beachtenden Schutzvorschriften unterwiesen, Schutzmaßnahmen ergriffen sowie die Durchführung der Maßnahmen fortlaufend überwacht werden. Kommt es dennoch zu Schäden an den Netzen, haften die Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 823 BGB). Der Umfang des jeweiligen Schadenersatzanspruchs misst sich nach §§ 249 ff. BGB und schließt auch den entgangenen Gewinn mit ein. Vor wenigen Jahren hat der BGH den Stromnetzbetreibern darüber hinaus einen Sachfolgeschaden zuerkannt, der sich nach Art und Umfang aus Abschlägen auf die Netzzuverlässigkeit bzw. auf die durch Kennzahlenvorgaben ermittelte Netzleistungsfähigkeit (Qualitätselement) auswirken und zu niedrigeren Erlösobergrenzen und damit zu geringeren Erträgen führt (sog. „Qualitätselement-Schaden“). Auch ist die handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Schadensbeseitigung und Schadenersatzleistung neben der umsatzsteuerlichen Behandlung von allgemeinem Interesse.
    Eine Darstellung dieses Themenkomplexes wurde in das Grund-werk mit dieser Auflage aufgenommen.
     
    A.10 

     

    Die Finanzverwaltung ergänzte und präzisierte ihren Ausführungen im BMF-Schreiben vom 26.02.2021 über die Möglichkeit zur Verkürzung der Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung durch ein punktuell erweitertes BMF-Schreiben vom 22.02.2022, welches das ursprüngliche Schreiben aus Februar 2021 ersetzt. Ferner erläuterte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassungen in einem Schreiben an die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft vom 26.04.2022.
    Nunmehr steht fest, dass für die im Erlass genannten Wirtschaftsgüter weiterhin die Regelungen nach § 7 Abs. 1 EStG gelten und die Möglichkeit der Anwendung einer kürzeren Nutzungsdauer keine Wahlrechtsausübung iSd. § 5 Abs. 1 EStG darstellt. Allerdings wird verwaltungsseitig nicht beanstandet, wenn abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht ausgeschlossen ist und bei der Abschrei-bung – sollte eine längere Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden - berücksichtigt werden kann. 
     
    A.20

     

    Der Überarbeitungsbedarf der amtlichen AfA-Tabelle des Energie- und Wasserfachs wird sichtbar dringlicher. Diese AfA-Tabelle gilt in ihrer bisherigen Form bereits für Anlagegüter, die nach dem 31.12.1993 angeschafft oder hergestellt worden sind. Neben der allgemeinen Überprüfung auf fortbestehende auf sachliche Richtigkeit ergibt sich vor allem für Anlagen aus dem Erdgasbereich ein umfangreicher Überarbeitungsbedarf, da die bisher festgesetzten betrieblichen Nutzungsdauern weder den sukzessiven Ausstieg  aus der Nutzung fossiler Energieträger aus Klimaschutzgründen berücksichtigen noch für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in den Aufbau von Einspeiseanlagen für flüssiges Erdgas bei gleichzeitiger Veränderung bestehender Trassenverläufe von Erdgasleitungen Nutzungsdauern vorsehen. Siehe auch nachstehende Ausführungen unter P.27 A.20

     

    Privatrechtlich-organisierte Versorgungsunternehmen in kommunaler Trägerschaft erbringen mitunter gegenüber ihrer Gesellschafter-Kommune entgeltliche Dienstleistungen, wobei die Art solcher Dienstleistungen oftmals auf die Unterstützung bzw. Übernahme kaufmännischer Aufgaben ausgerichtet ist, die keinen besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegen. 
    Überraschend und bislang als einziges Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Erbringung von Aufgaben im Bereich kommunaler Finanzbuchhaltungen durch Dritte eingeschränkt. Gemäß Neufassung von § 94 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW darf diese Aufgabe mit Wirkung ab 01.01.2022 ausschließlich nur noch auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts übertragen werden.
     
    A.22

     

    In einem kommunalen Konzernverbund erbringt oftmals die Muttergesellschaft umfangreiche kaufmännische, technische oder rechtliche Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften gegen Entgelt. Einzelheiten sind im Regelfall in einem Dienstleistungs- bzw. Rahmenvertrag vereinbart, der für ertragsteuerliche Zwecke einem Fremdvergleich standhalten muss, um steuerlich anerkannt zu werden. Hierzu ist erforderlich, dass sich die Abrechnungsgrundlage auf tatsächlich angefallene Kosten ausrichtet, keinesfalls aber auf pauschale Wertansätze zurückgreift. Erfüllt eine solcher Vertrag nicht die zuvor genannten Voraussetzungen, ist der Vertrag steuerlich nicht anzuerkennen und die Zahlungen der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaften stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar (FG Hamburg, Urteil vom 17.03.2021, nrkr., Az. des BFH: I B 34/21). A.22

     

    Mit BMF-Schreiben vom 29.03.2022 nahm die Finanzverwaltung zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsmitgliedern Stellung und ergänzte Abschnitt 2.2 Abs. 3a UStAE entsprechend. Im Mittelpunkt dieser Ergänzungen steht die sog. 10 % Regelung sowie der Leistungszeitpunkt. A.22

     

    ERINNERUNG:
    Zum 31.12.2022 endet bekanntlich die Übergangsphase, in der noch – sofern von der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG Gebrauch gemacht wurde - die Konzessionsabgabe als Gegenleistung für die Überlassung des Wegerechts (und für Wasser zusätzlich das Versorgungsrecht) umsatzsteuerfrei bleiben. Ab dem 01.01.2023 unterliegen die Konzessionsabgaben der Umsatzsteuerpflicht und das zum Regelsteuersatz von derzeit 19 %.
    Er wird daran erinnert, dass – soweit noch nicht erfolgt – die bestehenden Konzessionsverträge an diese Änderung, im Regelfall durch Aufnahme einer Umsatzsteuerklausel, angepasst werden
     
    A.24

     

    Für zahlreiche Unternehmen spielt Sponsoring in seinen unterschiedlichen Ausformungen, sei es durch Geld, geldwerten Vorteilen oder durch andere Art von Unterstützungsleistungen zwecks Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen eine wichtige Rolle in der Außen- und Selbstdarstellung. Um so aufmerksamer sollte nunmehr das beim BFH anhängige Revisionsverfahren gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 09.07.2022 (Az. des BFH: II R 29/21) begleitet werden, in dem es um die gewerbesteuerliche Behandlung dieser Aufwendungen geht. Auch wenn der Streitfall die Aufwendungen für das Sportsponsoring betrifft, können aber auch andere Sponsoring-Aktivitäten in den gewerbesteuerlichen Fokus geraten. Das FG hat die Auffassung vertreten, dass die Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (hier u.a. Bande und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos unter die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften gemäß § 8 Nr. 1 GewStG fallen. A.24

     

    Der steuerliche Querverbund unter Einbindung eines BHKW steht wieder auf dem Prüfstand der Gerichtsbarkeit. 
    Die vom Grunde her zulässige steuerlich wirksame Zusammenfassung verschiedenartiger Tätigkeiten unter dem Aspekt einer „engen wechselseitig technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht „(§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG) wurde bekanntlich durch das BMF-Schreiben vom 11.05.2016 hinsichtlich der Voraussetzungen und der hierunter fallenden Konstellationen näher inhaltlich be-stimmt. Gleichwohl gibt es gelegentlich immer noch Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung über die steuerliche Anerkennung von Querverbundkonstellationen.  
    Mit der nunmehr von der Finanzverwaltung eingelegten Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.06.12021 – 1 K 115/17 – wird dem I. BFH-Senat die Gelegenheit gegeben, zu der auch für die Praxis wesentlichen Frage Stellung zu nehmen, ob und inwieweit die im BMF-Schreiben vom 11.05.2016 für die Zusammenfassung von BgA’s mittels BHKW aufgestellten Grundsätze gelten und anzuwenden sind (Az. des BFH: I R 43/21). Das FG hatte seine Entscheidung an diesem BMF-Schreiben gespiegelt und – bezogen auf den zu beurteilenden Sachverhalt – den Querverbund in der vom Finanzamt beanstandeten Ausgestaltung für steuerlich wirksam erklärt. 
    Auch wird der I. BFH-Senat darüber zu befinden haben, ob und inwieweit die Mitschlepptheorie Berücksichtigung bei der Zusam-menfassung verschiedenartiger Tätigkeiten nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG finden kann.
     
    A.25

     

    Die finanzgerichtliche Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung des über den Konzessionsvertrag gewährten Kommunalrabatts nimmt an Fahrt auf, nachdem das FG Berlin-Brandenburg nicht nur eine umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung in der Gewährung einer Preisverbilligung auf den Eigenverbrauch der Kommune mit Fernwärme sieht, sondern die hierfür heranzuziehenden preisrechtlichen Regelungen in der KAE bzw. A/KAE mit denen der KAV gleichsetzt und dadurch inhaltlich eine Übereinstimmung mit den Ausführungen des BMF in dessen Schreiben vom 24.05.2017 herbeiführt. Damit setzt das FG einen „Konzessionsvertrag“ – bei Strom, Gas und Wasser - mit einem bei der Fernwärmeversorgung zum Abschluss kommenden „Gestattungsvertrag“ in allen Punkten gleich und übernimmt die streitbefangene Verwaltungsansicht des BMF. A.26

     

    Auf die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit eines vom Grundversorger vorgenommenen Tarif-Splits zur Abwälzung zusätzlicher Beschaffungskosten aus der Belieferung von Letztverbrauchern in der Ersatzversorgung reagierte der Gesetzgeber durch Neujustierung der Regelungen in der Grund- und Ersatzversorgung. A.28
      Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg zeigten sich gravierende Störungen in der ausreichenden Bereitstellung von Gasmengen aus Russland, die dazu führten, dass sich die Gasreserven in den bundesdeutschen Gasspeichern um die Jahreswende 2021/2022 drastisch reduzierten. Die vor diesem Hintergrund einsetzende Unsicherheit an den Märkten führten zu enormen Gaspreiserhöhungen. 
    Die bislang während der wärmeren Jahreszeit angesammelten Gasreserven stellen einen essentiellen Beitrag für die Sicherstellung der bundesdeutschen Gasversorgung insbesondere in den Wintermonaten dar, um den Mehrbedarf aus den dann auftretenden Nachfragespitzen entsprechend auffangen zu können. 
    Zwecks Vermeidung einer erneuten Engpassversorgung führte der Gesetzgeber das Gasspeichergesetz durch Einfügung eines Teils 3a in das Energiewirtschaftsgesetz Regelungen ein, die auf eine staatliche Regulierung durch Füllstandsvorgaben von Gasspeichern ausgerichtet sind, um gerade in den Wintermonaten eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Aufgabenbereich des Marktgebietsverantwortlichen wurde entsprechend erweitert, der nunmehr auch an der Erreichung der Füllstandsvorgaben aktiv mitzuwirken hat. Der Marktgebietsverantwortliche hat gemäß dem neuen § 35e EnWG die ihm aus dieser Mitwirkung entstehenden Kosten mittels Umlagen an die Bilanzkreisverantwortlichen weiter zu reichen, die ihrerseits diese Belastungen wiederum auf die Transportkunden abwälzen können. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass jeder Gaskunde in die Kostentraglast für die Herstellung der Versorgungssicherheit anteilig eingebunden wird, zumal auch jeder Gaskunde hiervon einen Nutzen hat.
     
    A.31
      Die Überprüfung der Voraussetzungen zur Bildung von Drohverlust-Rückstellungen in der Handelsbilanz und die damit verbundene Bedeutung dieser Rückstellung für den Fortbestand eines gesunden Unternehmens haben durch den Ukrainekrieg einen in dieser Dimension bislang nicht bekannten Stellenwert erfahren. Die Verknappung von Gas an den Handelsplätzen sowie die drohende Nichteinhaltung vertraglich festgelegter Gasliefermengen durch die Vorlieferanten haben eine Unterversorgung mit Gas ausgelöst, die zu erkennbaren Absatz- und Beschaffungsrisiken bei Gasversor-gern und deren Kunden führen.
    Die staatlichen Maßnahmen zur Gegensteuerung dieser Energiekrise, u.a. durch
    • Aktivierung des Notfallplans Gas und 
    • Reaktivierung des Energiesicherungsgesetzes aus 1975 mit entsprechender Anpassung an die gegenwärtige Situation,
    werfen diverse bilanzielle Fragestellungen nach der Zulässigkeit entsprechender Risikovorsorgen auf.
     
    P.8
      Die unterstellte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen bei den Erdgasnetzen zur Ermittlung der jeweiligen Erlösobergrenzen orientiert sich gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 5 GasNEV bislang an einem auf unbegrenzte Dauer angelegten Betrieb der Gasversorgungsnetze. Vor dem Hintergrund des angestrebten Ausstiegs aus der Nutzung fossiler Energieträger aus Klimaschutzgründen sowie der Planungen zur Errichtung von Einspeiseanlagen für verflüssigtes Erdgas legte die 9. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur im Juli 2022 den Entwurf eines Beschlusses vor, der eine Verkürzung der Abschreibungsräume für neue Erdgasinfrastrukturen zum Gegenstand hat. P.27
         
         
  • Kapitel

    Das Buch gliedert sich in die drei Hauptkapitel

    und einen Anhang insbes. mit der Erläuterung verschiedener Einzelbegriffe.

    Die Inhaltsverzeichnisse sind ohne Anmeldung/Registrierung einfach durch Anklicken frei einsehbar.

  • Vorwort

    Dieses Update wird primär durchzogen von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Versorgungssicherheit mit dem Energieträger Gas, den gesetzlichen Maßnahmen der neuen Bundesregierung in puncto Klimaschutz und der Beseitigung der Spätfolgen der Corona-Pandemie. 

    Im Verlauf des ersten Halbjahres 2022 wurde die Leistungsfähigkeit bundesdeutsche Versor-gungsunternehmen als Folge des Ukraine-Krieges auf eine harte Probe gestellt; mit einer Reihe kurzfristig getroffener Sicherungsmaßnahmen unterstützte der Gesetz- und Verord-nungsgeber die Bemühungen der Energiewirtschaft, die negativen Auswirkungen möglicher Versorgungsengpässe so gering wie möglich zu halten sowie die Rechte der Endkundenbelie-ferung zu stärken.  
    Parallel hierzu nahm die neue Bundesregierung die im Koalitionsvertrag aus November 2021 vereinbarten Schritte zur nachhaltigen Transformation der Energielandschaft in Angriff, die hinsichtlich ihrer Bedeutung für die kommenden Jahre durch den Ukraine-Krieg noch dringli-cher wurde; mit ersten Maßnahmen wurden die Weichen hin zu einer auf Klimaschutz ausge-richteten sozial-ökologischen Marktwirtschaft mit dem Ziel einer Dekarbonisierung zur Einhal-tung des 1,5 Grad-Pfads bei beschleunigter Durchführung von Zukunftsinvestitionen in den Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen gestellt.
    Ferner mussten weitere Maßnahmen durch den Gesetzgeber ergriffen werden, um die Spät-folgen der Corona-Pandemie zu beseitigen und zugleich insbesondere die gewerbliche Wirt-schaft durch eine Reihe steuerentlastender Maßnahmen zu unterstützen. 

    Viele dieser Veränderungen greifen unmittelbar in den kaufmännischen und rechtlichen Ar-beitsprozess von Versorgungsunternehmen ein und lösen zahlreiche buchungsmäßige und damit handels- und steuerbilanzielle Folgen aus. Daneben sollten die Unternehmen wieder eine Reihe bedeutsamer und aktueller Gerichtsentscheidungen sowie Erlasse der Finanzver-waltung in Bezug auf die Anwendung steuerlicher Vorschriften kennen und bei ihren Hand-lungen berücksichtigen.
    Einige dieser zum Teil komplexen Entwicklungen sind bereits in dieser Auflage eingearbeitet, beeinflussen sicherlich aber auch die nachfolgenden Auflagen, sobald das gesamte neue Re-gelwerk mit seinen Auswirkungen, soweit für die Zielsetzung dieses online-Buches relevant, ausgewertet sind 

    Der dieser Auflage wieder beiliegende „Appetizer“ gibt einen ersten Überblick über die bereits jetzt angesprochenen Neuerungen. 

    Wie schon in der Vergangenheit praktiziert, sind den Ausführungen über die jeweilige han-delsbilanzielle bzw. bilanzsteuerliche Behandlung die spezifischen betriebswirtschaftlichen, gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder die infolge der nationalen und ggf. internationalen Rechtsprechung aufgeworfenen Ausgangslagen vorangestellt, bzw. wird auf die Behandlung eines Sachverhalts unter dem Aspekt verschiedener Verkehrssteuern aufmerksam gemacht.  

    Der Praxis-Leitfaden ist als eine persönliche Schnellinformation konzipiert, die eine fachkom-petente Unterstützung und Beratung, etwa durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte, keinesfalls ersetzen kann und soll.

    Korschenbroich, den 01. August 2022

    StB Dipl. Betriebswirt Christoph Brüggen

  • Leseprobe

    Die Leseprobe ist dem Hauptkapitel "Ausgewählte Passivierungsfragen", dort Kapitel 2, entnommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Leseprobe (Rechtsstand der Leseprobe: 01. Januar 2015) nicht die Gesamtgliederung für das Buch angezeigt wird.

  • Abkürzungsverzeichnis

    A

    a.a.O.

    am angegebenen Ort

     

     

    AAU

    Assigned Amount Units – Emissionsberechtigungs-Zertifikate

     

     

    AbwAG

    Abwasserabgabengesetz

     

     

    ADS

    Adler/Düring/Schmaltz, HGB-Kommentar zur Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen

     

     

    AEAO

    Anwendungserlass zur Abgabenordnung 1977

     

    AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

     

    a.F.

    Alte Fassung

     

     

    AfA

    Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)

     

     

    AfaA

    Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

     

     

    AG

    Aktiengesellschaft

     

     

    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

     

     

    AGBG

    Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

     

    AGVO Verordnung der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV

     

    AktG

    Aktiengesetz

     

     

    Anm.

    Anmerkung

     

     

    AöR

    Anstalt öffentlichen Rechts

     

     

    AO

    Abgabenordnung

     

     

    ARAP

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

     

     

    ARegV

    Anreizregulierungsverordnung

     

     

    AusglMechV

    Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus

     

     

    AusglMechAV

    Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus, Ausführungsverordnung)

     

     

     

    B

    BADV

    Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (vormals: Teil des Bundesamtes für Finanzen)

     

     

    BAFA

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

     

     

    BAnz

    Bundesanzeiger

     

     

    BauGB

    Baugesetzbuch

     

     

    BayLfSt

    Bayerisches Landesamt für Steuern (hervorgegangen aus den Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München)

     

     

    BB

    Betriebsberater (Zeitschrift)

     

     

    BBodSchG

    Bundesbodenschutzgesetz

     

     

    BDEW

    Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft  e.V. (Zusammenschluss durch Fusion von VDEW, BGW, VDN und VRE zu dieser neuen Dachorganisation, rechtswirksam durch Eintragung am 27.09.2007 im Vereinsregister)

     

    BeSt Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (Quartalsbeilage zu EFG und HFR)
    BFH/PR Zeitschrift: Entscheidungen des BFH für die Praxis der Steuerberatung
    BeurkGBeurkundungsgesetz

     

    BfF

    Bundesamt für Finanzen (ab 01.01.2006 Aufteilung in drei Behörden: BZSt, BADV und ZIVIT)

     

     

    BFH

    Bundesfinanzhof

     

     

    BFH/NV

    Nichtveröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofes (Zeitschrift)

     

     

    BgA

    Betrieb gewerblicher Art

     

     

    BGB

    Bürgerliches Gesetzbuch

     

     

    BGBl

    Bundesgesetzblatt

     

     

    BGH

    Bundesgerichtshof

     

    BGHZ

    Entscheidungen des BGH (Zeitschrift)

     

     

    BGW

    Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    BHKW

    Blockheizkraftwerk

     

     

    BilMoG

    Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (umfassendste  Bilanzreform seit BiRiLiG)

     

     

    BiRiLiG

    Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985, mit dem das Gesetz zur Umsetzung der sog. 4. (Einzelabschluss-), 7. (Konzernabschluss-) und 8. (Prüfer-)Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) in nationales deutsches Recht transformiert wurde

     

     

    BMF

    Bundesministerium der Finanzen

     

     

    BNA

    Bundesnetzagentur

     

     

    BNatSchG

    Bundesnaturschutzgesetz

     

     

    BNetzA

    Bundesnetzagentur

     

     

    BR

    Bundesrat

     

     

    BR-Drs

    Bundesrats-Drucksache

     

     

    BStBl

    Bundessteuerblatt

     

     

    BT

    Bundestag

     

     

    BT-Drs.

    Bundestags-Drucksache

     

     

    BVerfG

    Bundesverfassungsgericht

     

     

    BVerfGE

    Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Verlag J.C.B. Mohr, Tübingen

     

     

    BVerwG

    Bundesverwaltungsgericht

     

     

    BZSt

    Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen) soweit zuständig für alle Aufgaben der ehemaligen Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung

     

     

    bzw.

    Beziehungsweise

     

     

     

    C

    CAPM

    Capital-Asset-Pricing-Model (zu deutsch. Preismodell für Kapitalgüter)

     

     

    CCS

    Carbon Capture and Storage (Verfahren zur CO2  Abscheidung)

     

     

    CER

    Certified Emission Reductions – Emissionsreduktions-Zertifikate

     

     

    CTA

    Contractual Trust Arrangement

     

     

    CuR

    Contracting und Recht (Zeitschrift)

     

     

     

    D

    DB

    Der Betrieb (Zeitschrift)

     

     

    DEHSt

    Deutsche Emissionshandelsstelle [beim  Umweltbundesamt]

     

     

    DMBilG

    D-Markbilanzgesetz

     

     

    DRS

    Deutscher Rechnungslegungsstandard

     

     

    DRSC

    Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

     

     

    DSO

    engl. Distribution System Operator – Verteilnetzbetreiber

     

     

    DStR

    Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

     

     

    DStRE

    Deutsches Steuerrecht Entscheidungen (Zeitschrift)

     

    DStRK Steuerrechtliche Rechtsprechung kurzgefasst - vormals SteuK

     

    DVBl

    Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)

     

     

    DVGW

    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

     

     

     

    E

    EAV

    Ergebnisabführungsvertrag

     

     

    EB

    Emissionsberechtigung

     

    EDI Electronic Data Interchange
    EDIFACT Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport
    EDV Elektronische Datenverarbeitung

     

    EEG

    Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien

     

     

    EFG

    Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)

     

     

    EGHGB

    Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

     

     

    EHKostV

    Emissionshandelskostenverordnung

     

     

    EHV

    Emissionshandelsverordnung 2020

     

    EigVO Eigenbetriebsverordnung

     

    EnergieStG

    Energiesteuergesetz

     

     

    EnWG

    Energiewirtschaftsgesetz

     

     

    EnWZ

    Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (1. Jahrgang ab Nov. 2012)

     

     

    ErbStH

    Erbschaftsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise

     

     

    ErbStR

    Erbschaftsteuer-Richtlinien

     

     

    ERP-Software

    Enterprise Resource Planning Software; Softwaresystem, das aus verschiedenen Modulen besteht

     

     

    ERU

    Emission Reductions Units – Emissionsreduktionseinheiten

     

     

    EStB

    Der Ertragsteuer-Berater (Zeitschrift)

     

     

    EStDV

    Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

     

     

    EStG

    Einkommensteuergesetz

     

     

    EStH

    Einkommensteuer-Hinweise

     

     

    EStR

    Einkommensteuer-Richtlinien

     

     

    EU

    Europäische Union

     

     

    EUA

    EU-Allowances – EU-Emissionsberechtigungen

     

    EuG

    [erstinstanzliches]Gericht der Europäischen Union

     

     

    EuGH

    Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

     

     

    EuZW

    Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

     

    evt. Eventuell

     

    EVU

    Energie-Versorgungs-Unternehmen

    EWeRK Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V.

     

     

    F

    FA

    Finanzamt

     

     

    FAIT

    Fachausschuss für Informationstechnologie [IDW]

     

     

    ff.

    Fortfolgende

     

     

    FG

    Finanzgericht

     

     

    FGK

    Fertigungsgemeinkosten

     

     

    FGO

    Finanzgerichtsordnung

     

     

    FinMin

    Finanzministerium

     

     

     

    G

    GaBIGas

    Grundmodell für Ausgangsleistungen und Bilanzierungsregeln für den Gasmarkt

     

    GasGVV Gasgrundversorgungsverordnung

     

    GasNEV

    Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen

     

     

    GasNZV

    Gasnetzzugangsverordnung

     

     

    GDPdU

    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

     

     

    gem.

    Gemäß

     

     

    Geli-Gas

    Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas

     

    GewStG Gewerbesteuergesetz

     

    ggf.

    Gegebenenfalls

     

    gl.A. Gleiche Auffassung

     

    GmbH

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

     

     

    GmbHG

    GmbH-Gesetz

     

     

    GmbHR

    GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

     

     

    GoB

    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

     

     

    GoBS

    Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme

     

     

    GPKE

    Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

    GrEStG Grunderwerbsteuergesetz

     

    GrS

    Großer Senat (beim BFH)

     

     

    GVU

    Gasversorgungsunternehmen

     

     

    GWB

    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

     

     

    GWG

    Geringwertiges Wirtschaftsgut

     

     

    GDPdU

    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

     

     

    GDPdUZ

    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung

     

     

    glA

    gleiche Auffassung

     

     

    GWh

    Gigawattstunden

     

     

     

    H

    HFA

    Hauptfachausschuss beim IDW

     

     

    HFR

    Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, Zeitschrift

     

     

    HGB

    Handelsgesetzbuch

     

     

    HGrG

    Haushaltsgrundsätzegesetz

     

     

    H/H/R

    Hermann/Heuer/Raupach, Steuerkommentar

     

     

    h.M.

    Herrschende Meinung

     

     

    Hrsg.

    Herausgeber

     

     

     

    I J

    IAS

    International Accounting Standards

     

     

    IASB

    International Accounting Standards Board

     

     

    IASC

    International Accounting Standards Commitee

     

     

    i.d.F.

    In der Fassung

     

     

    IEKP

    Integriertes Energie- und Klimaprogramm

     

    i.H.v. in Höhe von

     

    i.d.R.

    In der Regel

     

     

    IDW

    Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.

     

     

    IR

    Infrastruktur Recht (Zeitschrift)

     

     

    IFRS

    International Financial Reporting Standard

     

     

    INF

    Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) - bis Juni 2007 -

     

     

    InvZul

    Investitionszulage

     

     

    InvZulG

    Investitionszulagengesetz

     

     

    i.S.d.

    im Sinne der/des

     

     

    i.S.v.

    im Sinne von

     

     

    IT

    Informationstechnologie

     

     

    i.V.m.

    In Verbindung mit

     

     

    jPöR

    Juristische Person öffentlichen Rechts

     

     

    JStG

    Jahressteuergesetz 2008

     

     

     

    K

    KAG

    Kommunal-Abgabengesetz

     

     

    KapESt

    Kapitalertragsteuer

     

     

    KG

    Kommanditgesellschaft

     

     

    KoR

    Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung

     

     

    KStG

    Körperschaftsteuergesetz

     

     

    KStR

    Körperschaftssteuerrichtlinien

     

    KStZ Kommunale Steuer-Zeitschrift

     

    kWh

    Kilowattstunden

     

     

    KWK

    Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung

     

     

    KWKG

    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

     

     

    KWKs

    Mini KWK-Anlagen bis  20kW elektrischer Leistung

     

     

     

    L

    LCP

    Least-cost-Planing

     

    LSF Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen

     

    LfSt Bayern

    Bayerische Landesamt für Steuern

     

     

    LfSt RP

    Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (ab 01.09.2014, zugleich Auflösung der OFD Koblenz)

     

     

    LoI

    Letter of Intent

     

     

    LSP

    Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953)

     

     

     

    M

    MDL

    Messdienstleister

     

    MinöStG Mineralölsteuergesetz

     

    MinöStV

    Mineralölsteuer Verordnung

     

     

    MGK

    Materialgemeinkosten

     

     

    MSB

    Messstellenbetreiber

     

    MW Megawatt

     

    m.w.N.

    mit weiteren Nachweisungen

     

    MwStR MehrwertSteuerrecht (Zeitschrift)

     

     

    N

    NAV

    Niederspannungsanschlussverordnung

     

     

    NDAV

    Niederdruckanschlussverordnung

     

     

    n.F.

    neue Fassung

     

     

    NJW

    Neue Juristische Wochenschrift

     

     

    nrkr.

    nicht rechtskräftiges Urteil

     

     

    n.v.

    nicht veröffentlicht

     

     

    NVwZ

    Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

     

     

    NWB

    Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)

     

     

    NZB

    Nichtzulassungsbeschwerde

     

     

    NZG

    Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

     

     

     

    O

    o.Az.

    Ohne Aktenzeichen

     

     

    Obiter dictum

    Plural: dicta; nicht entscheidungserhebliche Nebenbemerkung in einem Urteil

     

     

    OFD

    Oberfinanzdirektion

     

     

    OFD NRW

    Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (mit Wirkung zum 30.06.2013 sind die OFD’en Rheinland und Münster in die neue OFD NRW aufgegangen)

     

     

    o.g.

    oben genannt

     

     

    ÖPNV

    Öffentlicher Personennahverkehr

     

     

    ÖSPV

    Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr

     

     

    OTL

    Ortstransportleitungen

     

     

    OVN

    Ortsverteilernetz

     

     

    ÖVNB

    Örtlicher Verteilnetzbetreiber

     

     

     

    P

    PBefG

    Personenbeförderungsgesetz

     

     

    PRAP

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

     

     

    PS

    Prüfungsstandard

     

     

    PStR

    Praxis Steuerstrafrecht (Zeitschrift)

     

     

     

    R

    Rdnr

    Rand-Nummer

     

     

    Rdvfg

    Rundverfügung

     

     

    REE

    Recht der erneuerbaren Energien (Zeitschrift)

     

     

    RFH

    Reichsfinanzhof

     

     

    RH

    IDW Rechnungslegungshinweis

     

     

    rkr.

    Rechtskräftiges Urteil

     

     

    RLM

    Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung

     

     

    RNotZ

    Rheinische Notar-Zeitschrift

     

    Rn (auch Rnd) Rand-Nummer

     

    Rz

    Randziffer

     

     

     

    S

    SEStEG

    Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006

     

     

    SJ

    Steuer-Journal (Zeitschrift)

     

    Slg. Amtliche Sammlung des EuGH / der Entscheidungen des EuGH

     

    SLP

    Standard Lastprofilverfahren

     

     

    SPNV

    Schienenpersonennahverkehr

     

     

    SolZ

    Solidaritätszuschlag

     

     

    StBp

    Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift)

     

     

    StAuskV

    Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 AO (Steuer-Auskunftsverordnung)

     

     

    StbJb

    Steuerberater-Jahrbuch

     

     

    StE

    Steuern in der Elektrizitätswirtschaft (Zeitschrift)

     

     

    StEK

    Steuererlasskartei

     

     

    StEntlG

    Steuerentlastungsgesetz

     

     

    Steuk

    Zeitschrift: Steuerrecht kurzgefasst

     

    StromGVV Stromgrundversorgungsverordnung

     

    StromNEV

    Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Stromversorgungs-netzen

     

     

    StromNZV

    Stromnetzzugangsverordnung

     

     

    StromStG

    Stromsteuergesetz

     

     

    StuB

    Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)

     

    StuW Zeitschrift: Steuer und Wirtschaft
    StX Zeitschrift: Steuer-Telex Premium –Informationsdienst für Steuerberater

     

     

    T

    TEHG

    Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

     

     

    TSO

    engl. Transmission System Operator – Übertragungsnetzbetreiber

     

     

    TW-Abschreibung

    Teilwert-Abschreibung

     

     

    Tz.

    Textziffer

     

     

     

    U

    ÜBN

    Übertragungsnetzbetreiber

     

     

    Ubg

    Die Unternehmensbesteuerung (Zeitschrift)

     

    UEBLL Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

     

    UmwG

    Umwandlungsgesetz

     

     

    UmwStG

    Umwandlungssteuergesetz

     

     

    UrhG

    Urheberrecht

     

     

    USchadG

    Umweltschadensgesetz

     

     

    (US-)GAAP

    Generelly Accepted Accounting Principles
    (= GoB der Vereinigten Staaten)

     

     

    UStAE

    Umsatzsteuer-Anwendungserlass (ab 01.11.2010)

     

     

    UStDV

    Umsatzsteuer Durchführungsverordnung

     

     

    UStG

    Umsatzsteuergesetz

     

     

    UStR

    Umsatzsteuer-Richtlinien (mit Wirkung zum 01.11.2010 aufgehoben; an ihre Stelle tritt der zeitlich nicht befristete Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE)

     

    UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht, Zeitschrift Stollfuss Verlag

     

     

    V

    VDEW

    Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    VDN

    Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    VE

    verdeckte Einlage

     

     

    VG

    Verwaltungsgericht

     

     

    vGA

    verdeckte Gewinnausschüttung

     

     

    VGH

    Verwaltungsgerichtshof

     

     

    vgl.

    vergleiche

     

     

    v.H.

    von Hundert

     

     

    VKU

    Verband kommunaler Unternehmen e.V.

     

     

    VRE

    Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland –VRE- e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)

     

     

    VSF

    Vorschriftensammlung Bundes-Finanzverwaltung, Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen

     

     

    VwGO

    Verwaltungsgerichtsordnung

     

     

    VWZG

    Verwaltungszustellungsgesetz

     

     

    VZ

    Veranlagungszeitraum

     

     

     

    W

    WasKwV

    Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

     

     

    WEA

    Wärmeerzeugungsanlage

     

     

    WG

    Wirtschaftsgut

     

     

    WHG

    Wasserhaushaltsgesetz

     

     

    WiM

    Wechselprozess im Messwesen

     

    Wpg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)

     

     

    Z

    z.B.

    Zum Beispiel

     

     

    ZfBR

    Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht

     

     

    ZfZ

    Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern

     

     

    ZIP

    Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

     

     

    ZIVIT

    Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
    (vormals: Teil des Bundesamtes für Finanzen)

     

     

    ZKF

    Zeitschrift für Kommunalfinanzen

     

     

    ZNER

    Zeitschrift für neues Energierecht

     

     

    ZPO

    Zivilprozessordnung

     

     

    ZTR

    ZUR

    Zeitschrift für Tarifrecht

    Zeitschrift für Umweltrecht

     

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    Zitiervorschlag: Brüggen, Christoph, Ausgewählte Bilanzierungs- und Steuerfragen in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommunen, ... (Kapitel), Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft, München, URL, Datum, Uhrzeit.  


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