RA Michael Brändle, Jahrgang 1955, ist inzwischen im Ruhestand. Er hatte sich als Rechtsanwalt im Jahr 2003 auf das Energierecht spezialisiert. Er beriet und vertrat als Rechtsanwalt Energie- und Wasserversorger, kommunale Gebietskörperschaften, gewerbliche, gemeinnützige und kirchliche Energiekunden und andere Marktteilnehmer in Fragen des Energierechts mit zivilrechtlichem Schwerpunkt.
Rechtsanwalt Brändle war Autor des in der Online-Bibliothek des Verlags VersorgungsWirtschaft erschienenen - zwar nicht mehr aktualisierten dafür frei zugänglichen - Online-Buchs „Energie-Zivilrecht“ und veröffentlichte bis 2020 regelmäßig Beiträge zum Energierecht in der VersorgungsWirtschaft und in anderen Fachzeitschriften.
Als Lehrbeauftragter für Energierecht an der Hochschule Esslingen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg, Campus Friedrichshafen bildete er bis 2019 junge Ingenieure aus.