Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: WLAN-Hotspots
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

WLAN-Hotspots

1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. 

Immer öfter bieten jPdöR auf öffentlichen Plätzen W-LAN Hotspots an. Wird für die Internetnutzung kein Entgelt verlangt, was der Regelfall sein dürfte, handelt die jPdöR ohne Einnahmeerzielungsabsicht und somit als Nichtunternehmer. Umsatzsteuer fällt keine an.

Wird ausnahmsweise ein Entgelt erhoben, betätigt sich die jPdöR auf diese Weise als BgA i.S.d. § 4 KStG, falls auch das Merkmal der Gewichtigkeit der Umsätze (bis VZ 2021: 35.000 €; ab VZ 2022: 45.000 € pro Jahr; R 4.1 Abs. 5 KStR) erfüllt ist. Sodann sind die Einnahmen mit dem Regelsteuersatz zu versteuern. Unterhalb der Umsatzschwelle wird keine Umsatzsteuer beigetrieben.

2. Rechtslage nach § 2b UStG

Im Zuge des Breitbandausbaus stellen moderne Gemeinden ihren Gästen auf öffentlichen Plätzen W-LAN Hotspots bereit. Erfolgt dies unentgeltlich, handelt die Gemeinde ohne Einnahmeerzielungsabsicht und somit nichtunternehmerisch. Es fehlt am Merkmal der Entgeltlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

Wird ein Entgelt verlangt, betätigt sich die jPdöR als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG auf privatrechtlicher Grundlage, mit der Folge der Umsatzsteuerpflicht ab dem ersten Euro (Steuersatz 19%).

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