Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Wetterwarte
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Wetterwarte

1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. 

Nach R 4.4 Abs. 1 Satz 2 KStR gehören Wetterwarten zu den Hoheitsbetrieben. Damit wird die jPdöR im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 3 UStG a.F. nicht mit Umsatzsteuer konfrontiert.

2. Rechtslage nach § 2b UStG

Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass Wetterwarten zu den Hoheitsbetrieben zählen, ist im Hinblick auf die privaten Wettbewerber fraglich. Vielmehr betätigt sich die jPdöR m.E. damit privatrechtlich, womit auf die erzielten Einnahmen ab dem ersten Euro Umsatzsteuer zu erheben ist (Steuersatz 19%).

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