Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Verbindliche Auskunft
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Verbindliche Auskunft

1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. 

Gebühren für eine verbindliche Auskunft stellen einen Ausfluss einer hoheitlichen Entscheidung mit Bindungswirkung dar; sie sind nicht umsatzsteuerbar.

2. Rechtslage nach § 2b UStG

Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind weiterhin der jPdöR im Rahmen der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten. Mit der hoheitlichen Tätigkeit erbringt sie keine Leistung, die umsatzsteuerbar ist.

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