Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Straßenbeleuchtung
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Straßenbeleuchtung

1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. 

Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist der hoheitlichen Sphäre einer Gemeinde zuzuordnen, auch wenn mit der Errichtung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen die eigenen Stadtwerke betraut sind. [1] Die Unternehmereigenschaft ist nicht erfüllt. Im Übrigen fehlt es an der Entgeltlichkeit der Leistung der Straßenbeleuchtung, sodass keine Umsatzsteuerbarkeit gegeben ist.

2. Rechtslage nach § 2b UStG

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (z.B. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Die Straßenbeleuchtung ist damit Teil der Hoheitsverwaltung. Hierfür erhält die jPdöR kein Entgelt, auf das Umsatzsteuer zu zahlen wäre.

  1. [1] BFH v. 7.5.1975, V R 144/72, BStBl 1975 II S. 751.

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