Werden von den Gemeinden Steuern (z.B. Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer) erhoben, wird darauf keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Werden von den Gemeinden Steuern (z.B. Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer) erhoben, wird darauf keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.