Prinzipiell sind bei einer jPdöR (Gemeinde, aber auch: Zweckverband, Kommunalunternehmen) folgende, im Steuerrecht unterschiedlich zu behandelnde Bereiche zu verzeichnen: [1]
Siehe Stichwörter:
→ Hoheitsbereich
→ Betriebe gewerblicher Art
→ Vermögensverwaltung