1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F.
Sparkassen bilden nach § 4 Abs. 2 KStG einen BgA. [1]
Die Umsätze sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Die Sparkasse kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, aber als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (§ 9 Abs. 1 UStG).
2. Rechtslage nach § 2b UStG
Sparkassen sind auf der Grundlage des Privatrechts unternehmerisch tätig i.S.d. § 2 UStG; sie befinden sich im Wettbewerb mit privaten Kreditinstituten.
Die Umsätze der Sparkassen und Banken sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Der Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, kann aber als steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (§ 9 Abs. 1 UStG).
Drucken