Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Sparkassen
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Sparkassen

1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. 

Sparkassen bilden nach § 4 Abs. 2 KStG einen BgA. [1]

Die Umsätze sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Die Sparkasse kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, aber als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (§ 9 Abs. 1 UStG).

2. Rechtslage nach § 2b UStG

Sparkassen sind auf der Grundlage des Privatrechts unternehmerisch tätig i.S.d. § 2 UStG; sie befinden sich im Wettbewerb mit privaten Kreditinstituten.

Die Umsätze der Sparkassen und Banken sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Der Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, kann aber als steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (§ 9 Abs. 1 UStG).

  1. [1] BFH v. 20.1.1993, I R 115/91, BStBl 1993 II S. 373.

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