Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Seniorenausflug
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Seniorenausflug

1. Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. 

Organisiert die jPdöR für die Senioren der Gemeinde einen Ausflug und verlangt sie hierfür von den Senioren eine Pauschale, begründet die Gemeinde damit einen BgA, sofern die Umsätze pro Kalenderjahr 35.000 € (bis VZ 2021) bzw. 45.000 € (ab VZ 2022) übersteigen (R 4.1 Abs. 5 KStR). Als BgA liegt auch die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft vor (§ 2 Abs. 3 UStG a.F.), sodass die Entgelte Umsatz zu versteuern sind.

Erreichen die Umsätze diese Größenordnung nicht, kommt es zu keiner Umsatzbesteuerung.

2. Rechtslage nach § 2b UStG

Zahlen die Senioren der Gemeinde für einen Ausflug eine Pauschale an die jPdöR, während diese die Fahrt organisiert und bezahlt, betätigt sich die Gemeinde privatrechtlich. Die Entgelte sind ab dem ersten Euro Umsatz zu versteuern (Steuersatz 19 %). Soweit einschlägig, kann sich die Besteuerung der Reiseleistung nach der Margenbesteuerung (§ 25 UStG) richten.

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