Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rückgängigmachung von Lieferungen
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Rückgängigmachung von Lieferungen

Ein Leistungsaustausch liegt nicht vor, wenn eine Lieferung rückgängig gemacht wird (Rückgabe).

Ob eine nicht steuerbare Rückgabe oder eine steuerbare Rücklieferung vorliegt, ist laut Rechtsprechung [1] und Verwaltung (A 1.1 Abs. 4 UStAE) aus der Sicht des ursprünglichen Lieferungsempfängers und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen.

  1. [1] BFH v. 27.6.1995, V R 27/94, BStBl 1995 II S. 756; BFH v. 12.11.2008, XI R 46/07, BStBl 2009 II S. 558.

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