Ein Leistungsaustausch liegt nicht vor, wenn eine Lieferung rückgängig gemacht wird (Rückgabe).
Ob eine nicht steuerbare Rückgabe oder eine steuerbare Rücklieferung vorliegt, ist laut Rechtsprechung [1] und Verwaltung (A 1.1 Abs. 4 UStAE) aus der Sicht des ursprünglichen Lieferungsempfängers und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen.
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