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Titel: Personengesellschaft
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Personengesellschaft

Die Beteiligung an einer Personengesellschaft begründet grundsätzlich einen BgA. Nach Auffassung der Finanzverwaltung [1] wird für die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche einer Personengesellschaft je ein einzelner BgA begründet: „Nach R 6 Abs. 2 Satz 2 KStR ist die Beteiligung der jPdöR an einer Mitunternehmerschaft ein eigenständiger BgA. Diese Regelung ist nach den Grundsätzen des R 7 Abs. 2 KStR auf jede von der Personengesellschaft ausgeübte Tätigkeit gesondert anzuwenden. Eine Zusammenfassung der sich hiernach ergebenden BgA beurteilt sich nach § 4 Abs. 6 KStG.“ Diese Betrachtungsweise ist durchaus zu teilen, da – wäre keine Personengesellschaft zwischengeschaltet – bei der jPdöR auch jede einzelne abgrenzbare Tätigkeit einen eigenen BgA bilden würde.

Für Zwecke der Umsatzsteuer ist die Einstufung der Beteiligung der jPdöR an einer Personengesellschaft als BgA bzw. als wirtschaftliche Tätigkeit ohne Bedeutung.

  1. [1] BMF v. 12.11.2009, IV C 7 -S 2706/08/10004, BStBl 2009 I S. 1303, Rz. 59.

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