Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen

Entsprechend § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG sind vorrangig die Ortsvorschriften der §§ 3b und 3e UStG zu prüfen. Sofern diese zwei Paragraphen nicht einschlägig sind, hat der Unternehmer den Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 bis 8 UStG zu bestimmen. Bei der (doch recht unübersichtlichen) Prüfung des Ortes der sonstigen Leistung empfiehlt sich folgendes Prüfungsschema:

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