Bußgelder können nur auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erlassen werden. Bei Bußgeldern fehlt es an einem Leistungsaustausch. Sie werden nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für sein Fehlverhalten einzustehen hat. Umsatzsteuer fällt nicht an.
Drucken