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Titel: OFD Kiel S 7100 A-St 253: Umsatzsteuerliche Behandlung der Abwasserbeseitigung
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

OFD Kiel S 7100 A-St 253: Umsatzsteuerliche Behandlung der Abwasserbeseitigung

Vom 24. September 1998 (StEK UStG 1980 § 2 Abs. 3 Nr. 42)
(OFD Kiel S 7100 A-St 253)

Der BFH hat mit Urteil vom 8.1.1998 V R 32/97, BStBl. II S. 410 , entschieden, daß ein Wasser- und Abwasserzweckverband bei der Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art handelt. Die Entscheidung gilt für das Land Brandenburg.

In Schleswig-Holstein obliegt die Abwasserbeseitigung grundsätzlich den Gemeinden (§ 18a Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 31 Landeswassergesetz). Diese können sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe Dritter bedienen. Die Möglichkeit einer Aufgabenübertragung ist nicht vorgesehen, so daß die Abwasserbeseitigung den Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes findet daher auch für Schleswig-Holstein Anwendung.

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