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Titel: Kurzinformation betr. Vorsteuerberichtigung wegen Nutzungsänderung von BgA durch Corona-Krise
Modultitel: Umsatzsteuer-ABC für die öffentliche Hand und ihre Betriebe
Rechtsstand: 31.12.2025

Kurzinformation betr. Vorsteuerberichtigung wegen Nutzungsänderung von BgA durch Corona-Krise

Vom 31. Dezember 2020

(FM Schleswig-Holstein VI 3510-S 7106-353; USt-Kurzinformation)

Für Nutzungsänderungen von Unternehmen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise wird gemäß § 163 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen bis zum 31.12.2021 von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG abgesehen, wenn und soweit der Sachverhalt in einer Nutzung zur Bewältigung der Corona-Krise begründet ist. Zeiten, in denen ein Gebäude aufgrund der Kontaktbeschränkungen oder ähnlicher durch Corona bedingte Gründe nicht vermietet werden kann, führen nicht zu einer Nutzungsänderung gegenüber dem Zeitraum vor den Kontaktbeschränkungen.

Diese Kurzinformation ersetzt die Kurzinformation FM Schleswig-Holstein vom 5.6.2020 VI 3510-S 7106-353.

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