Vom 25. April 2022
(FinMin Schleswig-Holstein VI 3510-S 7107-001)
Die Nichtbesteuerung von Leistungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Zusammenhang mit der Sperrmüllentsorgung führt aufgrund der Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen gemäß § 17 Abs. 1 KrWG nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen i.S.d. § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG.
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