Vom 29. Januar 2024
(FinMin Schleswig-Holstein VI 3510 - S 7107-001)
Ordnet eine jPöR einen Beamten mit dem Ziel der Versetzung an eine andere jPöR ab, führt dies nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen iSd § 2b Abs. 1 S. 2 UStG.
Vom 29. Januar 2024
(FinMin Schleswig-Holstein VI 3510 - S 7107-001)
Ordnet eine jPöR einen Beamten mit dem Ziel der Versetzung an eine andere jPöR ab, führt dies nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen iSd § 2b Abs. 1 S. 2 UStG.